Gericht: Diätdrink Almased darf sich "Original" nennen

Der Diätdrink Almased darf sich als "Original" bezeichnen. Das Oberlandesgericht München gab am Donnerstag der Berufung des Herstellers statt und änderte ein gegenteiliges Urteil aus der ersten Instanz, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
dpa Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

München - Der Diätdrink Almased darf sich als "Original" bezeichnen. Das Oberlandesgericht München gab am Donnerstag der Berufung des Herstellers statt und änderte ein gegenteiliges Urteil aus der ersten Instanz, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Vor dem Landgericht Landshut hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Juni 2019 noch erfolgreich gegen die Verwendung des Ausdrucks geklagt.

Konkret ging es um eine Radiowerbung mit der Aussage: "Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept." Auf die Verwendung von "nur" verzichtete Almased laut Wettbewerbszentrale. Die Frage, ob die Bezeichnung als "Original" irreführend ist, ging dann aber vor Gericht.

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