Gen-Honig-Streit: Rückschlag für Imker
Seit Jahren gilt ein Anbaustopp für den umstrittenen Gen-Mais Mon 810. Ein Imker fordert dennoch vor Gericht staatlichen Schutz vor genveränderten Pollen – und unterliegt vorm Verwaltungsgerichtshof.
München – Bayerische Imker haben keinen Anspruch auf staatlichen Schutz gegen eine Honig-Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Pflanzen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 22 BV 11.2175). Ein schwäbischer Imker hatte den Schutz gefordert und gegen den Freistaat Bayern geklagt.
2003 hatte ein staatliches Versuchsgut den Gen-Mais Mon 810 der Firma Monsanto auf einem Nachbargrundstück des Klägers angebaut; der Honig des Imkers war danach mit den Mais-Pollen belastet. Für den gentechnich veränderten Mais gilt inzwischen ein Anbaustopp. Dass der Honig durch die Pollen wesentlich beeinträchtigt und nicht mehr für den Verkauf geeignet war, stand im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht mehr infrage.
Eine Pflicht zu staatlichen Schutzmaßnahmen sahen die Richter jedoch nicht. Auch die vom Kläger geforderte Feststellung, der Anbau von Mon 810 sei spätestens seit 2005 rechtswidrig gewesen, traf das Gericht nicht. Das Verfahren hatte weit über Bayerns Grenzen hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass Imkereiprodukte wesentlich beeinträchtigt seien, wenn entsprechende Mais-Pollen nachweisbar seien. Die Forderung des Hobbyimkers Karl Heinz Bablok aus Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) nach einer Schutzpflicht wies auch die erste Instanz aber zurück.
Alle Beteiligten – Bablok, Freistaat Bayern und auch die Firma Monsanto – legten Berufung gegen das erste Urteil ein. Nach einem Etappensieg des Imkers vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - der entschied, dass Honig mit Pollen des nicht als Lebensmittel zugelassenen Maises nicht in den Handel gelangen dürfe – zogen Freistaat und Monsanto ihre Berufungen zurück.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte darum nur über die Schutzforderung des Imkers zu entscheiden. Mit dessen Urteil ist der Rechtsstreit aber möglicherweise noch nicht vorbei. Der Gerichtshof hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Das tut er nur in schwierigen oder grundsätzlichen Fällen. Die nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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