Gemeinsames Sorgerecht: BGH stimmt "Wechselmodell" zu

Nach einer Trennung gibt es oft Streit um die Kinder. Ein Fall aus Nürnberg ist nun vor dem BGH gelandet.
von  AZ
Das gemeinsame Sorgerecht kann fortan auch mittels neuer "Wechselmodelle" geregelt werden
Das gemeinsame Sorgerecht kann fortan auch mittels neuer "Wechselmodelle" geregelt werden © dpa/Silvia Marks

Nürnberg - Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Trennung im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen, können diesen Wunsch künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners durchsetzen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass Familiengerichte ein solches "Wechselmodell" anordnen.

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Das kann zum Beispiel so aussehen, dass das Kind eine Woche bei der Mutter lebt und dann für die nächste Woche beim Vater einzieht. Grundvoraussetzung ist aber immer, dass die geteilte Betreuung dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Bislang war umstritten, ob Gerichte die abwechselnde Betreuung anordnen dürfen, wenn die Eltern sich nicht einigen können. Solange beide Eltern das Sorgerecht haben, spricht nichts dagegen, so die BGH-Entscheidung. Entscheidend sei außerdem, wie das Kind selbst gerne leben möchte. Das Gericht muss also immer das Kind persönlich anhören.

Präzedenzfall in Nürnberg

In dem Fall aus Nürnberg, um den es bei der Entscheidung konkret geht, war das nicht passiert. Das zuständige Oberlandesgericht Nürnberg muss deshalb noch einmal verhandeln. Ein Vater will dort gegen seine Ex-Frau durchsetzen, dass der 13-jährige Sohn jede zweite Woche bei ihm lebt.

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