Gemeingefährlich: Erneut 20 Jahre Knast für Unbelehrbaren

Werner H. (60) wurde in Nürnberg zum zweiten Mal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er erhielt wieder Sicherungsverwahrung.
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Wandert erneut für 20 Jahre ins Gefängnis: Werner H. (60), hier mit seiner Anwältin Manuela Groß.
Berny Meyer Wandert erneut für 20 Jahre ins Gefängnis: Werner H. (60), hier mit seiner Anwältin Manuela Groß.

Werner H. (60) wurde in Nürnberg zum zweiten Mal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er erhielt wieder Sicherungsverwahrung.

NÜRNBERG Zum zweiten Mal in seinem Leben erhielt Werner H. (60) Sicherungsverwahrung. Heißt: Die nächsten 20 Jahre verbringt er hinter Gittern. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, vor allem einer 13-Jährigen (AZ berichtete), wurde er gestern am Nürnberger Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Anschließend erfolgt Sicherungsverwahrung, da er als gemeingefährlich gilt.

Er wurde 1984 erstmals verurteilt

„Vorstrafen sollten zur Warnung dienen“, stellte Richter Hans Neidiger fest. Werner H. waren 1984 wegen Vermögensdelikten 20 Jahre Sicherungsverwahrung aufgebrummt worden. Kaum frei, lockte er Kids mit seinem auffallenden Outfit in seine Wohnung. „Im Kampfanzug und mit angeleinter Katze ist er herumspaziert“, so ein Nachbar. Als ein Video kreiste, auf dem Werner H. ein Mädchen (13) „gynäkologisch untersuchte“, ermittelte die Polizei. cis

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