Geliebte erstochen – dann hatte er noch Sex mit ihr!

Kneipenwirt Stefan S. steht bereits zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht. Und zum zweiten Mal hatte das hatte das Mord-Monster von Schoppershof offenbar Sex mit einer Toten.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Kneipenwirt Stefan S. (48): Er verging sich als junger Mann bereits einmal an einer Leiche.
bayernpress 2 Kneipenwirt Stefan S. (48): Er verging sich als junger Mann bereits einmal an einer Leiche.
Helga B. (57): Die lebenslustige Frau hatte höllische Angst vor ihrem Lebensgefährten.
bayernpress 2 Helga B. (57): Die lebenslustige Frau hatte höllische Angst vor ihrem Lebensgefährten.

Kneipenwirt Stefan S. steht bereits zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht. Und zum zweiten Mal hatte das hatte das Mord-Monster von Schoppershof offenbar Sex mit einer Toten.

NÜRNBERG Das Mord-Monster von Schoppershof hatte offenbar Sex mit einer Toten! Dieses grauenhafte Szenario ist Bestandteil der Anklageschrift (Aktenzeichen 5 Ks 104 Js 1612/2007) der Staatsanwaltschaft. Nächste Woche, wenn der Mordprozess gegen den ehemaligen Kneipenwirt Stefan S. (48) beginnt, kommt dieses schauerliche Detail der Bluttat auf den Tisch!

Sein Alkoholismus bewahrte ihn damals vor lebenslang

Rechtsanwalt Richard Müller, der Stefan S. verteidigt, tritt im Vorfeld der mehrtägigen Verhandlung mächtig auf die Bremse:„Das ist eine Spekulation der Staatsanwaltschaft. Es kann nämlich durchaus sein, dass er mit der Frau vor deren Tod noch Sex hatte.“ Völlig überzeugend kommt ihm dieser Satz aber nicht über die Lippen. Denn auch er kennt die Vorgeschichte seines Mandanten. Und die sieht so aus, dass der Ex-Wirt schon einmal ein derart abgrundtiefes Verhalten zeigte.

Vor gut 20 Jahren tötete Stefan S. in der Nähe von Kiel seine damalige Freundin (26) mit zwei Messerstichen. Dann verging er sich an der blutüberströmten Leiche. Sein akuter Alkoholismus, der ihn damals fest im Griff hatte, bewahrte den Mörder damals vor einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht billigte ihm verminderte Schuldfähigkeit zu, verurteilte ihn lediglich zu 14 Jahren Haft.

Zehn Jahre später war Stefan S. wieder ein freier Mann. Er ließ sich Mitte der 90er Jahre in Nürnberg nieder und betätigte sich in Schoppershof als Kneipenwirt („Havanna libre“). Nichts deutete zu diesem Zeitpunkt auf seine monströse Persönlichkeitsstruktur hin. Doch am 17. Juli vergangenen Jahres brach sie wieder durch.

Staatsanwaltschaft geht von einem sexuellen Tatmotiv aus

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge geriet er mit seiner Freundin Helga B. (57) in einen heftigen Streit. Rechtsanwalt Richard Müller glaubt, dass finanzielle Probleme und übermäßiger Alkoholgenuss am Abend zuvor die bestimmenden Faktoren waren, die Stefan S. zu einem Anglermesser greifen und ihn erneut zum Mörder werden ließen. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von einem sexuellen Tatmotiv aus.

Als die Beamten der Mordkommission Stunden später in der Tatwohnung erschienen, nachdem sich Stefan S. selbst gestellt hatte, lag die Leiche der Frau in einer Blutlache im Wohnzimmer, nur mit Dessous bekleidet und einer Plastiktüte über dem Kopf. Aufgrund aller verwertbaren Spuren gehen die Ermittler davon aus, dass Stefan S. auch in diesem Fall Sex mit der Frau hatte, als sie bereits tot war oder zumindest bereits im Sterben lag.

Helga B. hätte ihrem Gefühl folgen und Stefan S. verlassen sollen. Nur einen Tag vor dem Verbrechen hatte sie einer Freundin anvertraut: „Ich habe so schreckliche Angst vor ihm.“ Helmut Reister

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.