Geldstrafe für Promi-Reha-Klinik am Tegernsee

Bad Wiessee - Bereits im April 2016 haben Ermittler die Medical Park AG in Bad Wiessee und die Firmenzentrale im Landkreis Rosenheim gefilzt (AZ berichtete). Ins Visier gerieten dabei auch vier Chefärzte. Der Verdacht: Abrechnungsbetrug.
Am Freitag nun bekam das Unternehmen von der Staatsanwaltschaft unerfreuliche Post: 450.000 Euro Bußgeld.
Nicht nur Spitzensportler wie Maria Höfl-Riesch und Lars Riedel gaben sich im Medical Park die Klinke in die Hand, auch Altkanzler Helmut Kohl ließ sich in der Fachklinik für Sportmedizin und Orthopädie behandeln. Doch am 6. April 2016 kam ungebetener Besuch. 50 Ermittler durchsuchten die beiden Wiesseer Kliniken, das Privathaus des Chefarztes sowie die Privaträume von drei Kollegen. In Amerang statteten sie auch dem Unternehmenssitz einen Besuch ab.
Ausgerechnet einem Arzt fiel der Betrug auf
Die Lawine losgetreten hatte im Jahr 2015 ein Orthopäde. Er war als Privatpatient in Wiessee. Bei der folgenden Rechnung entdeckte der Medizinerkollege eine falsche Zuordnung der Leistungen. Normale Visiten seien als Chefarztvisiten abgerechnet worden. Er erstattete Anzeige. Zu klären war von der Staatsanwaltschaft München I, ob es sich um einen Einzelfall oder ein systematisches Vorgehen zu Lasten von Patienten und Krankenkassen handelte.
Die Medical Park AG hatte eine "Kooperation" mit den Ermittlern zugesagt. Eine Pressesprecherin sagte damals: "Wir sind um schnelle Aufklärung bemüht." Doch diese zog sich.
Auch Geldstrafen gegen die Hauptbeschuldigten
Nach zweieinhalb Jahren sind die Ermittlungen nun abgeschlossen, mit Folgen für die Beschuldigten, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding sagt. Gegen Zahlungen "von erheblichen Geldauflagen wurden die Verfahren gegen die vier hauptbeschuldigten Chefärzte endgültig eingestellt". Die Geldauflagen seien in allen vier Fällen bereits "vollständig bezahlt" worden.

Einen Tatnachweis gegen die Mediziner zu führen, sei "schwierig erschienen", da im Unternehmen auch "Kontrollmechanismen" gefehlt hätten. Zum anderen hätten die Ärzte von den "fehlerhaften Abrechnungen" persönlich auch nur "in einem sehr geringen Umfang profitiert", so Staatsanwältin Anne Leiding. Denn die vier Chefärzte seien in "erheblichem Umfang verpflichtet" gewesen, die erzielten Einnahmen im stationären Bereich "als Nutzungsentgelt an die Klinik abzuführen".
Unternehmen kooperierte bei den Ermittlungen
Deutlicher fällt das Bußgeld gegen die Medical Park AG aus. Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft "wegen einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung" einen Bußgeldbescheid "von 450.000 Euro erlassen". Zudem werden "ersparte Aufwendungen abgeschöpft". Laut Leiding hat die Medical Park AG "das Bußgeld akzeptiert".
Bei der Bemessung der Geldbuße komme dem Unternehmen zugute, dass es "in außergewöhnlichem Umfang mit den Ermittlungsbehörden kooperierte und ernstzunehmende Bemühungen stattfinden, den verursachten Abrechnungsschaden wiedergutzumachen". Weiterhin seien sowohl externe als auch interne Maßnahmen getroffen worden, "um künftig fehlerhafte Abrechnungen zu verhindern". Der Bußgeldbescheid ist wegen des bereits erklärten Rechtsmittelverzichts rechtskräftig.