Geldauflage: Hüttenwirt muss wegen verunreinigten Wassers zahlen

Das Verfahren ist eingestellt, der Angeklagte muss aber 2000 Euro zahlen: Der Wirt der Rappenseehütte in den Allgäuer Alpen verstieß gegen die Trinkwasserverordnung. 200 Bergwanderer erkrankten.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

SONTHOFEN - Das Verfahren ist eingestellt, der Angeklagte muss aber 2000 Euro zahlen: Der Wirt der Rappenseehütte in den Allgäuer Alpen verstieß gegen die Trinkwasserverordnung. 200 Bergwanderer erkrankten.

Das Amtsgericht Sonthofen hat ein Strafverfahren gegen den Wirt der Rappenseehütte in den Allgäuer Alpen wegen geringen Verschuldens eingestellt. Der 38-Jährige muss allerdings eine Geldauflage von 2000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung zur Last gelegt, nachdem im Sommer vorigen Jahres mehr als 200 Bergwanderer erkrankt waren. Als Ursache für die Magen-Darm-Beschwerden wurde später eine Infektion mit dem Noro-Virus festgestellt.

Dem Wirt wurde von der Anklagebehörde zur Last gelegt, die Trinkwasseranlage des auf 2091 Meter Höhe gelegenen Schutzhauses nicht ordnungsgemäß gewartet zu haben. Allerdings war die Verunreinigung des Hüttenwassers nicht die alleinige Ursache. Ein unbekannter Hüttenbesucher hatte zudem den Noro-Virus eingeschleppt. Deshalb ließ sich später nicht mehr genau klären, was der Grund dafür war, dass so viele Hüttenbesucher erkrankten und 40 von ihnen ins Krankenhaus gebracht werden mussten, die Hälfte davon per Hubschrauber.

ddp

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