Gelähmten Mann misshandelt – Freispruch für Ehefrau

Eine Frau hat ihren halbseitig gelähmten Ehemann mit der Faust und mit einem Fleischklopfer am Kopf verletzt. Trotzdem sprach das Münchner Landgericht die Angeklagte am Dienstag frei.
dpa |
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Eine Frau hat ihren halbseitig gelähmten Ehemann mit der Faust und mit einem Fleischklopfer am Kopf verletzt. Trotzdem sprach das Münchner Landgericht die Angeklagte am Dienstag frei.

München – Die paranoide 61-Jährige ist laut Gutachten schuldunfähig, jedoch für die Allgemeinheit nicht gefährlich. Eine Gefahr sei sie nur für ihren Mann, und dieser sei in einem Seniorenheim „abgeschottet“. Deshalb blieb der Frau auch die Unterbringung in der Psychiatrie erspart.

Sie ist nach wie vor fixiert auf ihre große Liebe und wünscht sich nichts sehnlicher als eine Aussöhnung, doch er will nichts mehr von ihr wissen. Ihre Besuche im Heim hat er zurückgewiesen und ein Kontaktverbot erwirkt. Das Paar hatte sich über eine Partnervermittlung kennengelernt, als es ihm schon nicht mehr gut ging.

Er hatte 1999 einen Schlaganfall erlitten und ist seither teils gelähmt. Bei der Ehefrau blieb die vor einigen Jahren beginnende psychische Krankheit zunächst lange unbemerkt, bis sich zunehmend die Nachbarn über Ruhestörung durch die Frau beschwerten.

Im November 2010 rückten deswegen vier Polizisten an. Die Wohnung im Landkreis Fürstenfeldbruck war teilweise demoliert, die Frau machte einen verstörten Eindruck. Der am Kopf verletzte Ehemann zog dann im vergangenen Jahr, als er mittlerweile im Heim lebte, seinen Strafantrag zurück, doch musste die Staatsanwaltschaft den Fall von Amts wegen weiter verfolgen.

 

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