Gekündigter Arbeitnehmer wegen Nötigung verurteilt

Aschaffenburg (dpa/lby) - Ein wegen Alkoholproblemen im Job entlassener Mann ist am Dienstag in Unterfranken wegen Nötigung und Führen einer Waffe zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 61-Jährige war einige Monate nach der Entlassung alkoholisiert in ein Büro seiner früheren Arbeitsstätte gekommen und hatte dort die Büroleiterin mit einer Waffe bedroht.
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Das Landgericht und Amtsgericht in Aschaffenburg. Foto: David Ebener/Archivbild
dpa Das Landgericht und Amtsgericht in Aschaffenburg. Foto: David Ebener/Archivbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Ein wegen Alkoholproblemen im Job entlassener Mann ist am Dienstag in Unterfranken wegen Nötigung und Führen einer Waffe zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 61-Jährige war einige Monate nach der Entlassung alkoholisiert in ein Büro seiner früheren Arbeitsstätte gekommen und hatte dort die Büroleiterin mit einer Waffe bedroht. Die Frau war dem Prozess zufolge dafür verantwortlich, dass der Mann mit der Entlassung auch die vom Unternehmen gestellte Wohnung verloren hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Geiselnahme angeklagt. Die Richter des Amtsgericht Aschaffenburg folgten der Verteidigung und sahen in der Tat nur eine Nötigung, da sich die Frau frei im Gebäude bewegen konnte. Nach gut zwei Stunden entkam sie der Anklage zufolge unverletzt. Die Haft soll der Mann in einer Klinik für suchtkranke Straftäter verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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