Geiselnehmer verurteilt: Haft und geschlossene Psychiatrie

Der deutsche Staatsbürger hatte in dem Prozess zugegeben, eine Mitarbeiterin der Behörde in der oberbayerischen Kreisstadt rund fünfeinhalb Stunden gefangen gehalten und die Frau dabei mit einem Messer zweimal verletzt zu haben.
dpa |
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Ingolstadt - Der Geiselnehmer aus dem Jugendamt in Pfaffenhofen an der Ilm ist zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. 

Das Landgericht Ingolstadt ordnete am Freitag außerdem die Unterbringung des 29-Jährigen in der geschlossenen Psychiatrie an. Nach Ansicht der Strafkammer stellt der Mann auch künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und muss deswegen in einer Fachklinik behandelt werden.

SEK überwältigt Geiselnehmer von Pfaffenhofen

Landgericht Ingolstadt: Richter verweist auf Schizophrenie des Angeklagten

Der deutsche Staatsbürger hatte in dem Prozess zugegeben, eine Mitarbeiterin der Behörde in der oberbayerischen Kreisstadt rund fünfeinhalb Stunden gefangen gehalten und die Frau dabei mit einem Messer zweimal verletzt zu haben. Der Mann wollte damit im vergangenen November erzwingen, dass seine bei einer Pflegefamilie untergebrachte Tochter zu seiner Freundin, der Mutter des Mädchens, zurückgebracht wird. Polizisten befreiten schließlich die Geisel, indem sie den Täter mit einem Elektroschocker außer Gefecht setzten.

Der Richter verwies auf die Schizophrenie des Angeklagten, der "seit Jahren von Todessehnsüchten getrieben" sei und schon die Tötung von Menschen angekündigt habe. Wegen seiner Krankheit ist der Angeklagte vermindert schuldfähig und bekam daher eine mildere Haftstrafe wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Straftaten.

Möglicherweise wird er aber wesentlich länger in der Psychiatrie bleiben müssen. In Zukunft muss die Unterbringung des Mannes regelmäßig von einem Gericht überprüft werden.

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