Gefängnisstrafe für Mordversuch mit Armbrust

Mit einer Armbrust schießt ein verlassener Liebhaber auf den neuen Partner seiner Ex-Freundin. Eine kaltblütig geplante Tat, befindet das Gericht.
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Das Memminger Landgericht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archivbild
dpa Das Memminger Landgericht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archivbild

Memmingen (dpa/lby) - Weil er mit einer Armbrust versucht hat, den neuen Partner seiner Ex-Freundin zu ermorden, ist ein Mann zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wie das Landgericht Memmingen am Montag mitteilte, ist die Kammer damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt, die dem Angeklagten vorwarf, die Tat kaltblütig geplant zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 43-jährige Italiener hatte im September vergangenen Jahres die Wohnung seiner Ex-Freundin in Pfaffenhofen an der Roth (Landkreis Neu-Ulm) aufgesucht. Dort traf er auf ihren neuen Partner, der am offenen Fenster stand und rauchte. Nach einem Wortwechsel schoss der Angeklagte aus einer Distanz von etwa einem Meter einen 16 Zentimeter langen Leichtmetallbolzen in die Brust des 29-Jährigen. Der Pfeil blieb knapp über dem Herzen an einer Rippe des Opfers stecken und durchtrennte einen Brustmuskel.

Laut Staatsanwaltschaft plante der Schütze die Tat, um so seine Ex-Freundin zurückgewinnen. Der Angeklagte bestritt jedoch, aus Eifersucht gehandelt zu haben. Seiner Aussage nach sei ein Streit eskaliert, woraufhin es zu der Attacke kam. Während des Prozesses entschuldigte er sich beim Opfer. Der Verteidiger plädierte für eine Haftstrafe unter fünf Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hielt hingegen acht Jahre und vier Monate für angemessen, da der Angeklagte aus Heimtücke und niederen Beweggründe gehandelt habe. Das Opfer sei laut Staatsanwalt völlig wehrlos gewesen und wurde von dem Armbrust-Angriff überrascht. Vor Gericht gab der Geschädigte an, seit der Tat unter Depressionen zu leiden. Auch die Beziehung sei kurz danach in die Brüche gegangen.

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