Gauweiler zum Fall Johannesbad: "Es geht um Ungleichbehandlung"
Eigentlich dienen Heilbäder der Entspannung und dem Wohlbefinden. Insofern müsste Niederbayern eigentlich ein Hort der Glückseligkeit sein, denn dort gibt es gleich sechs davon: die Johannesbad-Therme in Bad Füssing, eine kleinere im selben Ort, dazu jeweils ein Heilbad in Bad Griesbach, Bad Gögging, Bad Birnbach und Bad Abbach.

Doch um die Wohlfühl-Tempel ist nun eine juristische Auseinandersetzung entbrannt: Denn die kleineren, kommunalen Bäder erhalten Unterstützung vom Staat - die private, einst von Eduard Zwick gegründete Johannesbad-Gruppe aber nicht. Dagegen wehrt sich das Unternehmen nun mithilfe des prominenten Rechtsanwaltes und ehemaligen CSU-Politikers Peter Gauweiler. Ein Gespräch über die Hintergründe.
AZ: Herr Gauweiler, Sie vertreten die Johannesbad-Gruppe bei ihrer Klage gegen den Freistaat und den Bezirk Niederbayern. Ihre Mandanten stören sich daran, dass die fünf kommunalen Heilbäder in Niederbayern finanziell unterstützt werden. Warum?
PETER GAUWEILER: Es geht uns um subventionsrechtliche Gleichbehandlung. Dieser gesetzliche Grundsatz soll verhindern, dass einerseits ein privater Unternehmer für eine bestimmte Aufgabenerfüllung in den letzten 40 Jahren über 100 Millionen Euro Steuern bezahlt, seine fünf kommunalen Konkurrenten aus der Nachbarschaft hingegen nicht nur keine Steuern zahlen, sondern in den letzten zehn Jahren über 112 Millionen Euro Zuschüsse erhalten.
"Die Gespräche drehen sich seit vielen Jahren im Kreis"
Das Johannesbad in Bad Füssing ist eines der größten Heilbäder Europas und wirtschaftlich erfolgreich. Was ist falsch daran, wenn kleinere kommunale Mitbewerber unterstützt werden?
Wenn die öffentliche Hand der Meinung ist, dass der Betrieb solcher Heilbäder so wichtig sei, dass sie mit Steuermitteln subventioniert werden sollen, gilt der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung wesentlich gleicher Fälle. Auch durch die Europäischen Verträge sind Bevorzugungen und marktverzerrende Beihilfen streng verboten.
Sollten die kleineren Bäder die Subventionen verlieren, stehen allerdings etliche Arbeitsplätze auf dem Spiel.
In Niederbayern garantiert das private Johannesbad mehr Arbeitsplätze als die fünf kommunalen Bäder zusammen. Vor dem Hintergrund Ihrer Frage könnte ja jedermann beanspruchen, sein Defizit aus der Staatskasse finanziert zu bekommen, um bessere Arbeitsplätze als seine Konkurrenten erhalten zu können. Unsere Klage richtet sich gegen die Ungleichbehandlung, nicht gegen die Subventionierung als solche. Es ist Sache des gerechten Staates, zu sagen: Okay, wir verteilen die vorhandenen Mittel auf alle Thermen nach sachgerechten Kriterien - oder es gibt überhaupt keine Subvention. Diese Entscheidung ist dem Freistaat und dem Bezirk Niederbayern offengelassen.
Im Vorfeld der Klage gab es Gespräche mit der Gegenseite. Haben die denn zu gar nichts geführt?
Die Gespräche mit den staatlichen Instanzen drehen sich seit vielen Jahren im Kreis. Der Totalausfall bei der Pandemie und eine dabei entstandene erneute Ungleichbehandlung durch staatliche Stellen hat das Fass zum Überlaufen gebracht.
"Wie so oft spielen die staatlichen Instanzen auf Zeit"
Inwiefern?
Alle Thermen wurden geschlossen. Die öffentlich finanzierten Betriebe erhielten aber als sogenannte November- und Dezemberhilfen Zuschüsse im siebenstelligen Bereich, die viel größere private Therme Johannesbad nichts. Diese erneute Schieflage hat den Gang zu Gericht beschleunigt.
Warum verklagen Sie Bezirk und Freistaat parallel?
Bezirk und Freistaat machen sich für die Ungleichbehandlung wechselseitig verantwortlich; die Klagen gegen beide Körperschaften verhindern eine Fortsetzung des Schwarzer-Peter-Spiels.
Wie ist das Johannesbad generell durch die Pandemie gekommen?
Die Johannesbad-Thermen haben über Jahre dank ihres ausgezeichneten therapeutischen Angebots sehr gut gewirtschaftet. Insofern konnte man die Ausfälle zunächst überbrücken. Die vorhandene Substanz ist jedoch endlich. Das Ausbleiben der versprochenen Wirtschaftshilfen, bei gleichzeitiger Subventionierung der staatlichen Konkurrenz, hat dazu geführt, dass das Johannesbad uns mit der Einreichung der entsprechenden Klagen beauftragt hat.
"Entweder wird der Subventions-Kuchen gerecht verteilt oder generell gestrichen"
Sie haben die Klage im Mai eingereicht. Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung?
Wie so oft spielen die staatlichen Instanzen auf Zeit, mit immer wieder neuen Fristverlängerungen und anderen Verzögerungsversuchen. In diesem Fall hatte der Bezirk Niederbayern noch eine weitere Besonderheit auf Lager: Obwohl für die Vertretung der öffentlichen Hand eine eigene Behörde zur Verfügung steht - die Landesanwaltschaft - und der Bezirk selbst über qualifizierte Juristen verfügt, hat der Bezirkstagspräsident eine der größten und teuersten Anwaltskanzleien der Bundesrepublik engagiert, die Rechtsanwaltsfirma KPMG Law in Frankfurt am Main. Als unsere Mandanten aus Bad Füssing beim Bezirk Niederbayern Akteneinsicht in ihrer Sache erbaten, durften darüber nicht mehr die Bezirksbeamten entscheiden, sondern die Frankfurter Rechtsanwälte. Auch das ist Subvention.
Es gab noch eine weitere juristische Auseinandersetzung zwischen Johannesbad und Bezirk. Was war da los?
Der Bezirk hat seine steuerfinanzierte Öffentlichkeitsarbeit benutzt, um in den Prozess einzugreifen. Mit einem Text voller Herabwürdigung gegen das Anliegen der Klage. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dagegen auf unseren Antrag eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Bezirk verboten wurde, über seine steuerfinanzierte Webseite in den Prozess einzugreifen.
Zurück zum Hauptthema: Geht es Ihnen primär darum, dass der Staat diese Ungleichbehandlung in Zukunft unterlässt - oder um Schadenersatz?
Unsere Seite wäre mit beidem einverstanden: Entweder wird der Subventions-Kuchen gerecht verteilt oder die Subvention generell gestrichen. Zusätzlicher Schadenersatz ist im Moment nicht unser Thema.
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