Gasthaus gesprengt: Wirtin muss in Haft

Die Gäste kamen spärlich, die Schulden waren hoch: Weil sie ihr Gasthaus in die Luft gejagt hat, ist eine Nürnberger Wirtin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
von  dpa
Irmgard Z. vor dem Landgericht in Nürnberg.
Irmgard Z. vor dem Landgericht in Nürnberg. © dapd

Nürnberg – Den mitangeklagten Koch des traditionsreichen Ausflugslokals „Zum Klösterle“ verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth zu zwei Jahren und elf Monaten Haft. Dessen Geständnis sei „logisch und überprüfbar, während sich die Wirtin in Widersprüche verzettelt und in ein Lügengebäude verstrickt hat, aus dem sie nicht mehr herauskam“, hieß es in der Urteilsbegründung. „Wir haben nicht den allergeringsten Zweifel, dass die beiden Angeklagten gemeinsam das Gebäude in die Luft gesprengt haben. Tatmotiv ist Versicherungsbetrug“, betonte die Strafkammer in ihrem Urteil.

Nur noch wenige Gäste hatten das Wirtshaus besucht, deren 63 Jahre alte Besitzerin deshalb vor allem von Schwarzeinnahmen und Steuerbetrug lebte. Zudem war sie hoch verschuldet und hätte nur eine sehr niedrige Rente bekommen. Für das Grundstück ließ sich wegen des denkmalgeschützten Gebäudes nur schwer ein Käufer finden. Dem Urteil zufolge stiftete die Frau deshalb ihren Koch an, die Gasleitung in der Küche aufzudrehen. 1000 Euro sollte er dafür bekommen, dazu ein Drittel der Versicherungssumme. Die hätte nach Kalkulation des Gerichts insgesamt knapp 635 300 Euro betragen – sie wurde aber nie gezahlt.

Bei der Explosion Anfang Januar war ein Sachschaden von rund 800 000 Euro entstanden. So musste eine benachbarte Reitanlage für einen Monat schließen, um die durch die Druckwelle entstandenen Schäden zu reparieren. Insgesamt wurden sechs Häuser im Ortsteil Pillenreuth schwer beschädigt, das „Klösterle“ wurde noch am gleichen Tag wegen Einsturzgefahr zum Teil abgetragen.

Der Koch beteuerte vor Gericht, nicht damit gerechnet zu haben, dass das gesamte Lokal zerstört werde. Weil er „Reue und Schuldeinsicht“ zeige, blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Haft. Diese hatte für die Wirtin sieben Jahre Gefängnis gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte – bis zuletzt stritt die 63-Jährige jegliche Beteiligung ab und versuchte die Schuld mal auf den angeblich spiel- und trunksüchtigen Koch, mal auf einen Unbekannten zu schieben.

 

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