Gärtner will Flüchtling beschäftigen - darf aber nicht
Ein Freisinger Landschaftsgärtner will einen nigerianischen Flüchtling als Azubi einstellen. Doch das Landratsamt entzieht dem Mann die Arbeitserlaubnis.
Freising - Für Sven Schreiber ist es eine "lose-lose"-Situation. Der Landschaftsgärtner aus Freising beschäftigt seit Monaten einen Flüchtling aus Nigeria, Christopher K. Eigentlich wollte er ihn demnächst ausbilden. Doch er darf nicht. Der Freistaat Bayern hat etwas dagegen.
Das Landratsamt hat K. die Arbeitserlaubnis entzogen, ab dem 16.4. ist Christopher K. zum Rumsitzen verdammt.
Die Arbeitsagentur zahlt einen Deutschkurs
Schreiber ärgert sich und verfasst einen Facebook-Post. "Ich habe selten so einen freundlichen, pünktlichen, zuverlässigen und fleissigen Mitarbeiter" gehabt, schreibt er dort. Christopher K. habe sich gefreut, "dass er nach zwei Jahren Untätigkeit im Asylbewerberheim endlich wieder arbeiten durfte". So kann er für seine Frau und seine beiden Kinder sorgen.
K. stammt aus Nigeria, dort floh er im Jahr 2014: Er wurde von der Terrormiliz Boko Haram verfolgt, "sie haben ihn auch gefoltert", erzählt Schreiber im Gespräch mit der AZ. Seine Reise endet schließlich im beschaulichen Freising. "Das Berufsförderzentrum Freising kam irgendwann auf mich zu und hat mich gefragt, ob ich nicht einen Praktikumsplatz hätte", erzählt Schreiber. Er hatte einen, K. kam und arbeitete so gut in dem Garten- und Landschaftsbaubetrieb, dass Schreiber ihm eine Weiterbeschäftigung anbot.
"Alles abgesprochen mit den Behörden, die Arbeitsagentur hat sogar Geld zugeschossen", beschreibt der 45-Jährige. Christopher K. besucht einen Deutschkurs, auch auf der Berufsschule in München war er.
Neue Gesetzeslage seit Januar
Doch dann flattert Anfang März das Schreiben des Landratsamts ins Haus, mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis für K. "Er ist seitdem am Boden zerstört, versteht nicht, wesegen ihm diese Chance verwehrt wird", beschreibt Schreiber die Reaktion seines verhinderten Azubis. "´Auch aus finanzieller Sicht gibt es eigentlich keinen Grund, jetzt muss der Freistaat Bayern für ihn und die Familie aufkommen", ärgert sich Schreiber.
Möglich wird der Entzug, weil das Land Bayern zum Jahreswechsel den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge verschärft hat. Personen aus Ländern, die eine geringe Anerkennungsquote haben, soll die Arbeitserlaubnis verweigert oder entzogen werden. Die Landratsämter sind angehalten, diese Weisungen umzusetzen.
"Ich kenne in Freising noch weitere Fälle, die ähnlich gelagert sind", sagt Schreiber. "Freising scheint hier sehr restrikiv zu sein, es gäbe schon die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen". Das Landratsamt bestätigt auf AZ-Anfrage, dass es sich bei der Gewährung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen stets um Einzelfallentscheidungen handelt.
"Ausreisen, Visum beantragen und legal wieder nach Deutschland einreisen"
"Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse werden insbesondere an Personen erteilt, deren Identität geklärt ist und die mit großer Wahrscheinlichkeit in Deutschland bleiben werden. Entscheidungskriterien sind die aktive Mitarbeit bei der Klärung der Identität, nachdrückliches Bemühen um Integration (z.B. Erwerb von Deutschkenntnissen), straffreies Verhalten und eine hohe Bleibeprognose vonseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", so ein Sprecher der Behörde.
Man habe außerdem Anfang Februar allen Betroffenen eine zweimonatige Übergangsfrist gewährt, "um den Arbeitgebern und den Betroffenen mehr Planungssicherheit zu geben".
Im konkreten Fall "ist am Mittwoch (8. März) in unserem Ausländeramt der Antrag auf Ausbildung für Herrn K. eingegangen. Dieser Antrag wird derzeit geprüft, nach den oben erwähnten Kriterien. Dabei ist zu erwähnen, dass die Identität bisher nicht zweifelsfrei geklärt ist. Sollte er sich aktiv an deren Klärung beteiligen, hat er sicher bessere Karten, einen positiven Bescheid zu erhalten. Außerdem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auszureisen, ein Visum zu beantragen und damit ganz legal wieder nach Deutschland einzureisen."
Letzte Chance BAMF
Eine Möglichkeit besteht noch. Im September hatte K. sein Interview beim BAMF, das nun über den Asylantrag entscheiden muss. Sollte er positiv ausfallen, könnte es doch noch was werden mit der Ausbildung. "Aber seit September warten wir, hängen in der Luft., sagt Schreiber.
Nun heißt es warten. Arbeit jedenfalls gäbe es genug.
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