Fürs Klima: Gericht stoppt Genehmigung für Bannwaldrodung

Bannwälder seien besonders schützenswerte Wälder nahe Siedlungsgebieten, denen eine außergewöhnliche Bedeutung unter anderem für das Klima und den Wasserhaushalt zukomme, erläuterte das Gericht die Entscheidung. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rodungserlaubnis lägen nicht vor. Auch das Argument, dass nur ein kleines Stück Bannwald gerodet werden solle, überzeuge nicht, da der Bannwald sonst im Wege einer "Salamitaktik" seiner Funktionen beraubt werden könne.
Die Begründung des Gerichts unterstreiche die Bedeutung des Bannwalds bei Planegg, teilte der BN mit. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Wald in Planegg dauerhaft erhalten werden kann. Jeder Baum, der in Zeiten der Klimakrise unnötig gefällt wird, ist ein Baum zu viel. Die Kiesgewinnung auf Waldgebieten muss generell ein Ende haben." In dem Fall handele es sich um einen Klimaschutzwald höchster Kategorie in der Hauptwindrichtung vor München. "Wälder am Stadtrand haben einen nicht zu unterschätzende Kühlwirkung, es gehört zum Gebot der Stunde, diese Wälder in Zeiten von immer unerträglicheren Temperaturen in der Stadt zu schützen."
Das Landratsamt München hatte einem Unternehmen die Genehmigungen erteilt. Einen Eilantrag des BN hatte in erster Instanz das Verwaltungsgericht München abgelehnt. Verwaltungsgerichtshof hob den Beschluss des Verwaltungsgerichts auf und setzte die Genehmigung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug.