Für den Bau von Autobahnen: Wo Bayern enteignet

Um Fernstraßen bauen zu können, darf der Freistaat Grundstückseigentümer enteignen. Wie oft kommt das vor?
von  Natalie Kettinger
Für den Bau von Autobahnen darf der Freistaat Bayern Grundstückseigentümer enteignen. (Symbolbild)
Für den Bau von Autobahnen darf der Freistaat Bayern Grundstückseigentümer enteignen. (Symbolbild) © imago images/Ralph Peters

München - Paragraf 19 des Bundesfernstraßengesetzes ermöglicht die Enteignung von Grundstückseigentümern, über deren Besitz ein eben solcher Verkehrsweg geplant ist. Doch wie oft kommt es wirklich dazu, dass der Staat ein Areal "konfisziert"?

Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Münchner Bundestagsabgeordneten Nicole Gohlke (Linke) zeigt nun: Es geschieht öfter, als wohl so mancher denkt.

Wegen Enteignungen: Gohlke kritisiert Verkehrsminister Scheuer

Im Freistaat sind demnach aktuell zehn Enteignungsverfahren anhängig und vier geplant. Parallel laufen 14 "Entschädigungsfestsetzungsverfahren" und fünf sind in Vorbereitung. Betroffen sind insgesamt 14 Gemeinden. Hintergrund sind der Aus- oder Neubau der Bundesautobahnen A3, A6, A8, A94 und mehrerer Bundesstraßen.

Nicole Gohlke (Die Linke).
Nicole Gohlke (Die Linke). © K.-J. Fischer

Nicole Gohlke, Spitzenkandidatin der bayerischen Linken bei der Bundestagswahl im September, sieht darin ein Versagen des zuständigen Ressort-Chefs Andreas Scheuer (CSU). "Enteignungen für noch mehr Straßen wären gar nicht nötig, wenn das Bundesverkehrsministerium die Bahn zum Transportmittel Nummer eins machen würde. Damit würden ganze Regionen entlastet, die Umwelt geschont und nervenaufreibende Verfahren vermieden", sagt sie. Würde man die mehr als 1.400 Bahnkilometer reaktivieren, die seit 1980 stillgelegt wurden, wären man in puncto Verkehrswende viel weiter - "und das ohne solche Enteignungen".

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