Für den Bau von Autobahnen: Wo Bayern enteignet

Um Fernstraßen bauen zu können, darf der Freistaat Grundstückseigentümer enteignen. Wie oft kommt das vor?
Natalie Kettinger
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
7  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Für den Bau von Autobahnen darf der Freistaat Bayern Grundstückseigentümer enteignen. (Symbolbild)
Für den Bau von Autobahnen darf der Freistaat Bayern Grundstückseigentümer enteignen. (Symbolbild) © imago images/Ralph Peters

München - Paragraf 19 des Bundesfernstraßengesetzes ermöglicht die Enteignung von Grundstückseigentümern, über deren Besitz ein eben solcher Verkehrsweg geplant ist. Doch wie oft kommt es wirklich dazu, dass der Staat ein Areal "konfisziert"?

Lesen Sie auch

Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Münchner Bundestagsabgeordneten Nicole Gohlke (Linke) zeigt nun: Es geschieht öfter, als wohl so mancher denkt.

Wegen Enteignungen: Gohlke kritisiert Verkehrsminister Scheuer

Im Freistaat sind demnach aktuell zehn Enteignungsverfahren anhängig und vier geplant. Parallel laufen 14 "Entschädigungsfestsetzungsverfahren" und fünf sind in Vorbereitung. Betroffen sind insgesamt 14 Gemeinden. Hintergrund sind der Aus- oder Neubau der Bundesautobahnen A3, A6, A8, A94 und mehrerer Bundesstraßen.

Nicole Gohlke (Die Linke).
Nicole Gohlke (Die Linke). © K.-J. Fischer

Nicole Gohlke, Spitzenkandidatin der bayerischen Linken bei der Bundestagswahl im September, sieht darin ein Versagen des zuständigen Ressort-Chefs Andreas Scheuer (CSU). "Enteignungen für noch mehr Straßen wären gar nicht nötig, wenn das Bundesverkehrsministerium die Bahn zum Transportmittel Nummer eins machen würde. Damit würden ganze Regionen entlastet, die Umwelt geschont und nervenaufreibende Verfahren vermieden", sagt sie. Würde man die mehr als 1.400 Bahnkilometer reaktivieren, die seit 1980 stillgelegt wurden, wären man in puncto Verkehrswende viel weiter - "und das ohne solche Enteignungen".

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
7 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • gast100 am 15.07.2021 19:29 Uhr / Bewertung:

    Wieso enteignen. Man braucht doch gar kein Auto. Nur kaufen sollen die Leut, kaufen kaufen kaufen.
    Bloß nicht fahren oder parken.

  • Der wahre tscharlie am 15.07.2021 19:06 Uhr / Bewertung:

    Enteignet kann in jedem Bundesland werden.
    Eine ehem. Freundin von mir besitzt ein grpßes Grundstück direkt an der A1. Als vor Jahren die Planungen zum sechsspurigen Ausbau der A1 zw. Bremen und Hamburg liefen, wurde ein Teil ihres Grundstücks benötigt. Sie hatte zwei Möglichkeiten. Zu verkaufen, oder bei Weigerung, sich zu den "marktüblichen Preisen" enteignen zu lassen. Sie hat das Stück verkauft......Der Autobahnbetreiber ist übrigens ein Privatkonsortium. Aber das ist normale Praxis.

  • Bongo am 15.07.2021 18:02 Uhr / Bewertung:

    Bahnstrecken ausbauen - eine gute Idee. Aber auch hier kommt es doch sofort zu Protesten und Klagen und am Ende wohl zu Enteignungen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.