Fünf Jahre Haft für Fürther U-Bahn-Schläger

Er schubste ihn, stieß ihn und trat einem 35-Jährigen mit Wucht gegen den Kopf - dabei war er erst 15. Jetzt muss der Fürther U-Bahn-Schläger fünf Jahre sitzen. Der Richter sagte: Die Tat war versuchter Totschlag. Der Verteidiger will das nicht akzeptieren.
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NÜRNBERG/FÜRTH - Er schubste ihn, stieß ihn und trat einem 35-Jährigen mit Wucht gegen den Kopf - dabei war er erst 15. Jetzt muss der Fürther U-Bahn-Schläger fünf Jahre sitzen. Der Richter sagte: Die Tat war versuchter Totschlag. Der Verteidiger will das nicht akzeptieren.

Der Jugendliche sei außerordentlich brutal vorgegangen. Videoaufnahmen der Tat in der Fürther U-Bahnstation hätten erschütternde Bilder der Tat geliefert.

Der Jugendliche hatte den 35 Jahre alten Passanten am 30. August 2008 in der U-Bahnstation geschlagen und gestoßen und zu Boden geworfen. Dann trat er dem Opfer mit großer Wucht gegen den Kopf.

Der 35-Jährige hatte den Zorn des 15-Jährigen auf sich gezogen, als er den schlafenden Jugendlichen am frühen Morgen in der Haltestelle Klinikum weckte, um sich nach dessen Befinden zu erkundigen. Daraufhin habe der 15-Jährige sofort auf den betrunkenen Mann eingeschlagen und den Flüchtenden über die Rolltreppe bis ins Zwischengeschoss verfolgt.

Vermindert schuldfähig

Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Jugendliche die Tat weitgehend einräumte. Da der 15-Jährige stark betrunken war, sei er zum Tatzeitpunkt auch nur vermindert schuldfähig gewesen. In nüchternem Zustand wäre er wahrscheinlich weniger brutal aufgetreten. Zugleich attestierte der Richter dem 15-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung.

Bei ihm bestehe noch erheblicher Erziehungsbedarf. Dadurch sei eine längere Haftzeit notwendig. Die Staatsanwältin hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung drei Jahre.

Der Anwalt des 15-Jährigen kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Sein Mandant habe niemanden töten wollen - eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags sei daher nicht gerechtfertigt.

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