"FUCK RKI": Corona-Krise färbt auf Graffiti-Vandalen ab

München (dpa/lby) - Die Corona-Krise hinterlässt sichtbare Spuren im öffentlichen Raum, unter anderem in Form illegaler Graffiti an Wänden mit dem Schriftzug "FUCK RKI". Die auf "Denglisch" verfasste Kritik am Robert Koch-Institut, der Bundesbehörde für Infektionskrankheiten, sei in den letzten Tagen von Sprayern aus der linken Szene ein paar Mal aufgetaucht, sagte ein Sprecher der Münchner Polizei am Mittwoch.
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Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild
dpa Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Die Corona-Krise hinterlässt sichtbare Spuren im öffentlichen Raum, unter anderem in Form illegaler Graffiti an Wänden mit dem Schriftzug "FUCK RKI". Die auf "Denglisch" verfasste Kritik am Robert Koch-Institut, der Bundesbehörde für Infektionskrankheiten, sei in den letzten Tagen von Sprayern aus der linken Szene ein paar Mal aufgetaucht, sagte ein Sprecher der Münchner Polizei am Mittwoch.

Am Vortag hatten seine Kollegen zwei Jugendliche erwischt, die besagten Schriftzug mit Hilfe einer extra angefertigten Schablone in schwarzer Farbe an eine Wand in der Innenstadt gesprüht hatten. Ein Zeuge beobachtete die 13- und 14-Jährigen und alarmierte die Beamten. Drei Streifen rückten aus. Auf einem nahe gelegenen Friedhof nahmen die Polizisten die Teenager fest und brachten sie zu ihren Eltern.

Für eine Befragung im Beisein der Eltern müssten die Jugendlichen erst noch vorgeladen werden, erklärte der Sprecher. Daher sei das Motiv unklar, auch ob die beiden konkret zur linken Szene gehören.

Pikantes Detail am Rande: Weil das Duo nicht in einer Wohnung lebt, hat es mit der gemeinsamen Sprayaktion wohl gegen die im Freistaat geltenden Vorgaben zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verstoßen. Inwiefern hier Strafen drohen, muss laut dem Sprecher ein Gericht entscheiden. Nach dem bayernweiten Bußgeldkatalog muss derjenige, der keinen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einhält, 150 Euro zahlen. In diesem Fall könne aber auch das Säubern der Wand infrage kommen, das liege im Ermessen der Richter. Zumal der 13-Jährige wegen seines Alters noch strafunmündig ist.

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