Fristverlängerung für Steuererklärung

München (dpa/lby) - Steuerberater können die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2018 auf Antrag bis Ende Mai verschieben. Für die Fristverlängerung würden keine Verspätungszuschläge erhoben, teilte das Finanzministerium am Donnerstag in München mit.
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München (dpa/lby) - Steuerberater können die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2018 auf Antrag bis Ende Mai verschieben. Für die Fristverlängerung würden keine Verspätungszuschläge erhoben, teilte das Finanzministerium am Donnerstag in München mit. Der Antrag könne mit der Corona-Pandemie begründet werden. "Wirtschaftliche Schäden und hohes Arbeitsaufkommen in den Kanzleien stellen für viele Steuerpflichtige und ihre Steuerberater momentan eine große Herausforderung dar", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).

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