Freizeitparks, Seilbahnen, Schifffahrt und Schlösser öffnen

München (dpa/lby) - Nach wochenlanger Corona-Zwangspause dürfen pünktlich zum Beginn der Pfingstferien am 30. Mai touristische Angebote und Einrichtungen in Bayern wieder öffnen.
dpa |
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München (dpa/lby) - Nach wochenlanger Corona-Zwangspause dürfen pünktlich zum Beginn der Pfingstferien am 30. Mai touristische Angebote und Einrichtungen in Bayern wieder öffnen. Darunter sind etwa Freizeitparks, Seilbahnen, Stadtführungen und die Fluss- und Seenschifffahrt. Die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg sollen ab 2. Juni wieder öffnen. Diesen Zeitplan beschloss das Kabinett am Dienstag in München.

Ebenfalls am 30. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätze wieder öffnen - unter strengen Hygienevorschriften, die das Kabinett am Dienstag festzurrte. Unter anderem gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und eine Mundschutzpflicht für Gäste und Personal in gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen. Gruppenübernachtungen sind bis auf Weiteres aber noch nicht möglich.

Bei den Übernachtungen seien die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer dürften nur Gäste beziehen, denen der Kontakt bereits erlaubt sei. Gruppenübernachtungen seien derzeit aber nicht möglich. Auch die Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten ist einzuhalten. Dagegen bleibt die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen verboten.

Auch in Seilbahnen oder beim Besuch touristischer Ziele wie den bayerischen Schlössern gelten strenge Auflagen, darunter Abstandsregeln, Mundschutzpflicht, Vermeidung von Menschenansammlungen und Erfassung aller Besucherdaten zur nachträglichen Ermittlung möglicher Infektionsverläufe.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die geplanten Öffnungen ausdrücklich. "Dann wird die Corona-Krise noch mehr hinter uns bleiben, hoffentlich ohne Rückschläge", sagte er.

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