Freispruch nach zehn Monaten U-Haft

Wegen Vergewaltigung zeigte eine Nürnbergerin (32) zwei Iraker an – das Gericht sprach sie jetzt frei: wegen widersprüchlicher Angaben des vermeintlichen Opfers.
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Alles ein Missverständnis? Die Angeklagten mit ihrem Dolmetscher vor dem Nürnberger Landgericht.
Berny Meyer Alles ein Missverständnis? Die Angeklagten mit ihrem Dolmetscher vor dem Nürnberger Landgericht.

Wegen Vergewaltigung zeigte eine Nürnbergerin (32) zwei Iraker an – das Gericht sprach sie jetzt frei: wegen widersprüchlicher Angaben des vermeintlichen Opfers.

NÜRNBERG „Er hat mir den Tanga runtergerissen, mich auf dem Parkplatz missbraucht, und dann wollte sein Freund auch noch“, schilderte die weinende Anna B.* (32) vor der Polizei. „Ich kam mir vor wie der letzte Dreck.“ Wegen mehrfacher Vergewaltigung standen zwei Iraker (32 und 24) gestern vor dem Nürnberger Landgericht.

Die Anklage las sich wie ein Horror-Roman: Demnach hatte Hilfsarbeiter Mohammad* (34), die Drogenabhängige in einer Augustnacht 2007 zu dem Parkplatz an der Rockfabrik gelockt, weil er ihr angeblich Heroin besorgen könne. Dort tauchte plötzlich sein Freund Hussein* (24) auf, hielt die Frau fest, während Mohammad sich an ihr verging.

Spermaspuren von Mohammad auf Annas Rock

Als Hussein an der Reihe war, riss sie sich los und wurde von den Männern wieder eingefangen. Eingeschüchtert durch ein Messer, dass Mohammad ihr an die Rippen hielt, ging sie mit in seine Wohnung in der Südstadt, wo die Männer sie „im fliegenden Wechsel und wie einen Gegenstand benutzten“. Zum Abschied sollen sie gedroht haben: „Wenn du uns verrätst, zerschneiden wir dir das Gesicht.“ Tage später zeigte sie die Männer an.

„Da war nichts“, behauptete der Jüngere. „Sie hatte freiwillig Sex mit mir“, sagte der Ältere. Doch man fand Spermaspuren von Mohammad auf Annas Rock und DNA-Spuren von ihr auf seiner Matratze. Sie selbst konnte gestern nicht befragt werden. Die inzwischen Verheiratete ist hochschwanger (vom Gatten).

Wegen widersprüchlicher Angaben hatten die Verteidiger ein Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt. Die beauftragte Psychologin bestätigte Zweifel an der Aussage der Frau, „weil zentrale Aspekte nicht konstant wiedergegeben wurden“. Aus Mangel an Beweisen wurden die Männer freigesprochen, erhalten Haftentschädigung, da sie teils zehn Monate in U-Haft saßen. *Alle Namen geändert cis

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