Freispruch: Mord vor 40 Jahren bleibt weiter ungesühnt

Mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen in Aschaffenburg ist der Angeklagte im Mordprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Aschaffenburg folgte in seinem Urteil am Donnerstag den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
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Blick auf das Landgericht Aschaffenburg. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Archivbild
dpa Blick auf das Landgericht Aschaffenburg. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Archivbild

Aschaffenburg - Mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen in Aschaffenburg ist der Angeklagte im Mordprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Aschaffenburg folgte in seinem Urteil am Donnerstag den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. "Nach der durchgeführten äußerst umfangreichen Beweisaufnahme ist auch nicht ansatzweise bewiesen, dass der Angeklagte am 18.12.1979 Christiane J. ermordet hat", sagte der Vorsitzende der Kammer, Karsten Krebs, in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Nachdem das Hauptindiz - eine Bissspur an der Leiche des Mädchens - dem Angeklagten nicht mehr eindeutig zugeordnet werden konnte, war die Mordanklage in sich zusammengefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert: "Im Zweifel für den Angeklagten."

Der Mordprozess war vor der Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg in nicht-öffentlicher Sitzung geführt worden. Der Angeklagte war zur Tatzeit im Dezember 1979 erst 17 Jahre alt. Er war schon vor Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Hauptverhandlung war klar geworden, dass ein Gutachten, das ihm die Täterschaft zugewiesen hatte, eklatante Fehler aufwies.

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