Freispruch im Mord an Pflegerin?

Weil es für die Tat keine Zeugen gibt, fordert der Verteidiger von Gent M. (34) Freispruch.
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Hat sie eine Pflegerin erstochen? Gent M. (34).
bayernpress.com Hat sie eine Pflegerin erstochen? Gent M. (34).

NÜRNBERG - Weil es für die Tat keine Zeugen gibt, fordert der Verteidiger von Gent M. (34) Freispruch.

Die damalige Patientin Gent M. (34) soll im AWO-Pflegeheim in Roth eine Stationsschwester (43) erstochen haben, ist deshalb wegen Mordes am Nürnberger Schwurgericht angeklagt. Die Afrikanerin bestritt, ihr ein Messer in die Brust gestochen zu haben. Die Pflegerin verblutete.

Zeugen hörten zwar einen Streit zwischen den Frauen, sahen auch Gent M. aus dem Stationszimmer kommen. Die Tat selbst sah niemand, deshalb forderte ihr Verteidiger gestern Freispruch, der Ankläger beantragte zehn Jahre Haft und Unterbringung der Frau, die zeitweise an Wahnvorstellungen leidet. Urteil am Montag.

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