Freispruch für Kollegah - Staatsanwältin wollte Knast

Freispruch für Rapper "Kollegah"! Das Amtsgericht Laufen (Bayern) sieht es als nicht erwiesen an, dass der 30-Jährige zwei Männer zusammengeschlagen hat. Kollegah postet "Bosshafter Freispruch" auf Facebook.
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Freispruch: Kollegah im Amtsgericht in Laufen. Auf Facebook feiert er seinen Sieg.
dpa Freispruch: Kollegah im Amtsgericht in Laufen. Auf Facebook feiert er seinen Sieg.

Laufen - "Kollegah" feiert seinen Triumph sofort auf Facebook. "Bosshafter Freispruch", postet der Rapper kurz nach dem Prozess in Laufen auf Facebook. Also Freispruch für den Promi-Rapper "Kollegah": Nach Überzeugung des Amtsgericht Laufen (Bayern) ist es nicht erwiesen, dass der 30-Jährige zwei Männer zusammengeschlagen hat. Das Schöffengericht sprach den Rapper mit dem Künstlernamen "Kollegah" am Mittwoch nach zwei Prozesstagen mangels Beweisen frei.

Lesen Sie hier: Körperverletzung? Kollegah-Urteil am Mittwoch

Die Staatsanwaltschaft hatte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie war davon ausgegangen, dass der Jurastudent Ende Juni 2013 einen Discobesucher nach einem Auftritt in Freilassing niederschlug und dessen zu Hilfe eilendem Bekannten das Nasenbein brach. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwältin kündigte an, gegen den Freispruch in Berufung zu gehen.

Der 30-jährige "Kollegah" hatte sich hingegen als das Opfer der Attacke dargestellt und im Prozess von Notwehr gesprochen.

Der Stil des 30-Jährigen ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt. Das jüngste Album "King" von "Kollegah" landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts.

 

 

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