Freispruch für Hausmeister

Die Vergewaltigung einer Asylbewerberin konnte dem 61-Jährigen nicht nachgewiesen werden.
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In dubio pro reo: Der 61-Jährige verließ das Landgericht als freier Mann.
Berny Meyer In dubio pro reo: Der 61-Jährige verließ das Landgericht als freier Mann.

Die Vergewaltigung einer Asylbewerberin konnte dem 61-Jährigen nicht nachgewiesen werden.

NÜRNBERG Eine Asylantin aus Uganda (46) soll der Hausmeister (61) eines Flüchtlingsheimes im Nürnberger Stadtteil St. Peter zwei Mal vergewaltigt haben, während sie schlief – was der Mann im Prozess am Nürnberger Landgericht bestritt. Gestern wurde er freigesprochen, weil laut dem Richter letzte Zweifel an seiner Schuld bestanden. „Es war eine meiner schwierigsten Entscheidungen. Aber wir sind auch nur Menschen – und können nur einsetzen, was Gott uns gegeben hat.“

Die Übergriffe sollen 2001 und 2003 passiert sein. Die Afrikanerin, Mitglied der Oppositionspartei in Uganda, wurde 2005 abgeschoben und kam zurück. Auffallend sei, so Gruber, dass sie die Taten vor der zweiten Abschiebung anzeigte. Denn die ruhe, solange das Verfahren läuft. cis

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