Freising: Gärtner prügelte Ehefrau zu Tode - nur sechs Jahre Haft

Gärtner Ingo H. (48) aus Langenbach (Kreis Freising) muss für sechs jahre hinter Gitter. Der 48-Jährige hat im Juni 2008 seine Frau im Streit getötet. Das Schwurgericht Landshut befand ihn aber nicht wie in der Anklage des Totschlags für schuldig - sondern nur der Körperverletzung mit Todesfolge.
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Gertraud H. wurde im Streit getötet.
HO Gertraud H. wurde im Streit getötet.

LANDSHUT - Gärtner Ingo H. (48) aus Langenbach (Kreis Freising) muss für sechs jahre hinter Gitter. Der 48-Jährige hat im Juni 2008 seine Frau im Streit getötet. Das Schwurgericht Landshut befand ihn aber nicht wie in der Anklage des Totschlags für schuldig - sondern nur der Körperverletzung mit Todesfolge.

Für das Gericht war letztlich ein Punkt entscheidend: „Wir konnten keine Feststellungen dazu treffen”, ob Ingo H. in Tötungsabsicht handelte, als er seine Ehefrau am Morgen des 19. Juni 2008 auf dem Gelände ihrer Gärtnerei massiv misshandelte, sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert. Denn so viel war durchaus klar geworden.

Gertraud H. (45) war auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen worden, zudem wurde sie gewürgt. Zugunsten des Angeklagten musste das Gericht annehmen, dass Ingo H. den Tod seiner Frau weder absichtlich herbeiführen wollte, noch diesen billigend in Kauf nahm.

Sie hatte sich in einen anderen Mann verliebt

Selbst Staatsanwalt Ralph Reiter hielt zu Prozessende nicht mehr am Vorwurf des Totschlags fest. Er forderte ebenso wie die beiden Verteidiger Hartmut Finger und Patrick Schladt eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und sechs Jahren Haft. Die Anwälte der Mutter der Getöteten und der ältesten Tochter des Angeklagten stellten in ihren Plädoyers keine eigenen Anträge.

Der Angeklagte, der während des gesamten Prozesses schwieg, ließ nach dem rechtsmedizinischen Gutachten überraschend eine Erklärung abgeben. Sein Anwalt Hartmut Finger sagte, sein Mandant räume ein, dass es „eine tätliche Auseinandersetzung” geben habe und er sich „verantwortlich” für den Tod seiner Ehefrau sehe.

Zugunsten des Angeklagten sprach das späte Geständnis des Angeklagten und der Umstand, dass er von seiner Frau, die sich in einen anderen Mann verliebt und ihn auf die Straße gesetzt hatte, „gedemütigt” worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin.

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