Freibäder und Fitnessstudios dürfen am 8. Juni öffnen

Bayerns Sportler haben Grund zu mehr Freude: Freibäder und andere Angebote wie Fitnessstudios können wieder genutzt werden. Minister Herrmann legt zudem einen Stufenplan für weitere Schritte vor.
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Ein Rettungsring liegt in einem Freibad im Wasser. Foto: Ole Spata/zb/dpa/Symbolbild
dpa Ein Rettungsring liegt in einem Freibad im Wasser. Foto: Ole Spata/zb/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Für Sportler in Bayern gibt es wieder mehr Möglichkeiten. Freibäder und andere Sportangebote wie Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen in Bayern vom 8. Juni an wieder öffnen. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Öffnen dürfen dann Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten, also etwa Außenbereiche von Schwimmbädern, Kureinrichtungen und Hotels. Innenbereiche von Schwimmbädern müssen dagegen geschlossen bleiben.

"Jetzt haben unsere Bürgerinnen und Bürger wieder vielfältige Möglichkeiten, sich noch umfassender sportlich zu betätigen. Damit auch in Coronazeiten gilt: Bayern ist und bleibt Sportland", sagte Innen- und Sportminister Joachim Herrmann (CSU).

Herrmann legte laut Mitteilung einen Stufenplan vor, wie vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten.

Die Wiederaufnahme des Lehrgangbetriebs sowie die Öffnung von Hallenbädern kommen als nächste Schritte in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen. Mögliche Zeitpunkte wurden dafür nicht genannt.

Erlaubt wird vom 8. Juni an wieder das Training von Teamsportarten, wobei der Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Menschen zulässig ist. Auch Indoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen. Für "kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien" ist laut Kabinettsbeschluss der Wettkampfbetrieb wieder zulässig. Tanzschulen dürfen ebenfalls am 8. Juni wieder öffnen, für kontaktlosen Tanz sowie für Paartanz mit einem festen Tanzpartner.

Als ganz besonders wichtig bezeichnete Herrmann die Sportstätten für das Training von Rehabilitationssportgruppen. "Gerade bei chronisch Erkrankten oder Menschen mit Behinderungen sind diese Einrichtungen ein wahrer Segen und von essenzieller Bedeutung", sagte Herrmann.

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