Frauenmörder kommt frei

BAYREUTH - Der 55-Jährige tötete bereits zwei Mal. Das Landgericht lehnt eine Sicherungsverwahrung ab.
Gerhard B., ein bereits zwei Mal wegen Totschlags verurteilter Mann, muss nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Bayreuth wies gestern einen Antrag der Staatsanwaltschaft ab, wonach der heute 55-Jährige nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiter im Gefängnis hätte bleiben müsse. Nach Auffassung des Gerichts ist der verurteilte Maler nicht für die Allgemeinheit, sondern nur für einen ganz speziellen Personenkreis gefährlich, nämlich für seine jeweiligen Lebensgefährtinnen, wenn die Beziehung zu scheitern droht. Dies reiche aber nicht aus, um ihn auf unbegrenzte Zeit wegzusperren. Der 55-Jährige wird allerdings nach seiner Freilassung Ende März unter Führungsaufsicht gestellt.
Gerhard B. war 1991 wegen Totschlags seiner schwangeren Ehefrau vom Landgericht Coburg zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die zweifache Mutter 1990 mit zehn Messerstichen umgebracht, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte.
Ein Jahr, nachdem er auf Bewährung aus der Haft entlassen worden war, tötete er 1996 erneut: Seine Lebensgefährtin wollte sich von ihm trennen. Gerhard B., betrunken wie auch im ersten Fall, erwürgte sie. Hierfür wurde er vom Landgericht Bayreuth ebenfalls wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt, weil der 55-Jährige ihrer Auffassung nach bei Problemen in einer neuen Beziehung „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ wieder gewalttätig wird. Während seiner Haft hatte er eine Therapie zur Behandlung seiner Persönlichkeits- und Alkoholprobleme nach einer Sitzung abgebrochen. Richter Michael Eckstein glaubt an keinen erneuten Rückfall. Erst vor kurzem hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland kritisiert. Die Rüge habe beim Urteil aber keine Rolle gespielt, betonte das Landgericht.