Frau verklagt Airline nach Sturz auf Rolltreppe

München (dpa/lby) - Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) beginnt heute der Berufungsprozess einer Frau gegen die türkische Airline Sunexpress. Die Klägerin fordert von dem Unternehmen unter anderem Schmerzensgeld, weil sie bei einer Ankunft am Flughafen München schwer gestürzt war und nun ein Pflegefall ist. Das Landgericht München I hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen.
Die Frau war im November 2016 vom türkischen Izmir nach München geflogen. Da sie zu dem Zeitpunkt ein Knieimplantat besaß, hatte sie bei der Airline nach Angaben einer OLG-Sprecherin für den Flug einen sogenannten Wheelchair-Steps-Service gebucht. Die Airline orderte deshalb eine Art Hebetreppe zur Ankunft in München. Da diese letztlich nicht vorhanden war und die Frau nach gewisser Zeit dennoch gebeten wurde, den Verbindungstunnel zwischen Flugzeug und Terminal zu verlassen, begab sie sich demnach auf eine Rolltreppe.
Dort stürzte die Klägerin und zog sich einen Bruch sowie mehrere Prellungen zu. Durch ihre nun eingeschränkte Mobilität wurde sie in Pflegestufe zwei eingestuft. Sie verklagte die Airline auf mindestens 15 000 Euro Schmerzensgeld, 8500 Euro Schadenersatz und möchte, dass die Airline verpflichtet wird, ihr künftige Schäden zu ersetzen. Die Frau kann demnach ihren Haushalt nicht mehr selbst führen.
Das Landgericht München I hatte die Klage der Frau 2019 abgewiesen, da sie sich nach Ansicht des Gerichts erheblich mitschuldig gemacht hatte. Sie habe gewusst, dass sie nur auf ebener Strecke gehen könne und sich dennoch auf die Rolltreppe begeben. Eine Haftung der Airline schloss das Gericht deshalb aus. Gegen diese Entscheidung möchte die Klägerin nun vorgehen.