Frau an Heiligabend mit Hammer getötet

Totschlag an Heiligabend: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafe  – 72-jähriger Rentner erschlug im Wahn Ehefrau mit einem Hammer. Staatsanwalt fordert lange Haft.
von  dapd
Wegen Mordes vor Gericht: Der Angeklagte (72) soll seine Frau (78) abgeschlachtet haben.
Wegen Mordes vor Gericht: Der Angeklagte (72) soll seine Frau (78) abgeschlachtet haben. © dpa

Totschlag an Heiligabend: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafe  – 72-jähriger Rentner erschlug im Wahn Ehefrau mit einem Hammer. Staatsanwalt fordert lange Haft.

Würzburg - Weil er seine Ehefrau mit einem Hammer erschlagen hat, soll ein 72-Jähriger aus Reichenberg nach Meinung der Staatsanwaltschaft für zehn Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Im Prozess vor dem Würzburger Schwurgericht plädierte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen am Donnerstag für eine Verurteilung des gebrechlichen Rentners wegen Totschlags im Affekt.

Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt. Die Tat ereignete sich an Heiligabend vor einem Jahr. Der Mann tötete seine 79-jährige Ehefrau in den frühen Morgenstunden im ehelichen Schlafzimmer mit mindestens 20 wuchtigen Hammerschlägen gegen den Kopf. Die Leiche der Frau lag anschließend über eine Woche lang im Schlafzimmer. Der Angeklagte wurde im Januar im Allgäu verhaftet. Er gestand die Tat.

Gutachter sieht eingeschränkte Schuldfähigkeit

Der Rentner habe bei seiner Tat keine Mordmerkmale verwirklicht, sagte der Oberstaatsanwalt nach sechstägiger Beweisaufnahme. Er folgte damit den Feststellungen eines psychiatrischen Gutachtens: Demnach hat der 72-Jährige seine Ehefrau aus Angst vor sexuellen Übergriffen im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit getötet. Bevor er zum Hammer griff, hatte er mit einem Messer mehrfach auf Gesicht, Hals und Brust seiner Frau eingestochen.

Der Rentner lebte 17 Jahre lang als Obdachloser auf der Straße, ehe er 1978 seine spätere Ehefrau kennenlernte. Ihr und anderen hat er immer wieder erzählt, er sei während Heimaufenthalten in seiner Kindheit und Jugend und auch im späteren Leben regelmäßig von Frauen sexuell missbraucht worden. Dem psychiatrischen Gutachter sagte der 72-Jährige, seine Angst vor sexuellen Übergriffen sei wieder in ihm hochgekommen, als er erfuhr, dass seine Frau über Weihnachten Besuch erwartete.

Verteidiger schlägt acht Jahre Haft vor

Der Oberstaatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er schenke den mitunter skurrilen Missbrauchs-Schilderungen des Rentners keinen Glauben. Dennoch müsse dem Mann in seiner Kindheit im Heim „etwas Schlimmes widerfahren sein“, wie Raufeisen sagte. Verteidiger Jan Paulsen beantragte eine achtjährige Haftstrafe für seinen Mandanten. Das Schwurgericht will sein Urteil am Freitag um 10.00 Uhr

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