Frankenschnellweg: Bub wirft Eisbrocken von Brücke

Das lebensgefährliche Geschoss lässt die Windschutzscheibe reißen. Pkw-Insassen bleiben unverletzt.
von  Abendzeitung
Von der Sandreutherbrücke in der Südstadt warf der Bub den Brocken auf den Frankenschnellweg.
Von der Sandreutherbrücke in der Südstadt warf der Bub den Brocken auf den Frankenschnellweg. © Berny Meyer

Das lebensgefährliche Geschoss lässt die Windschutzscheibe reißen. Pkw-Insassen bleiben unverletzt.

NÜRNBERG Wenn ein Kind 14 Jahre alt geworden ist, dann ist es strafmündig. Das heißt, es muss für seine Missetaten geradestehen. Kevin* aus Nürnberg dürfte seinen Schutzengeln danken, dass bei dem Unsinn, den er am vergangenen Samstag anstellte, nicht mehr passiert ist: Er warf von der Sandreuthbrücke in der Nürnberger Südstadt einen Eisbrocken auf ein auf dem Frankenschnellweg fahrendes Auto. Er traf! Die Windschutzscheibe brach, für die Familie, die in diesem Auto saß, müssen es schreckliche Sekunden gewesen sein.

Denn die Tat erinnert fatal an den „Holzklotz-Werfer“, dessen Attacke derzeit vor Gericht verhandelt wird. Nikolai H. (30) soll bei Oldenburg einen sechs Kilogramm schweren Baumstumpf auf ein Auto geworfen haben. Olga K. (33) wurde am Beifahrersitz vor den Augen ihres Mannes und der zwei Kinder erschlagen.

Diese Wucht hätte der Eisbrocken wohl nicht erreicht, den Kevin um 20 Uhr nach unten fallen ließ. Gleichwohl hatte das Geschoss genügend Geschwindigkeit und Masse, dass die Windschutzscheibe des Autos einer Oberpfälzerin (40) Sprünge bekam. Das Quartett – in ihrem Auto transportierte sie zwei Kinder und einen Erwachsenen – kam mit dem Schrecken davon, als das Trumm aus dem dunklen Himmel auf ihr Auto fiel.

Die Fahrerin fuhr an den Straßenrand und alarmierte sofort die Polizei. Die Beamten konnten wenig später den 14-Jährigen festnehmen. Er legte sofort ein Geständnis ab. Vermutlich fehlte ihm jede Vorstellung, welche Folgen sein irrer Blödsinn hätte haben können. Doch Kevin ist 14. Er muss die Konsequenzen tragen: Er wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt. Zusätzlich steht es den Opfern frei, zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen. sw

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