Darf man in Bayerns Museen fotografieren? Und was sollte man dabei beachten?

Die Alte Pinakothek in München war ganz vorne mit dabei, als es um die Erneuerung des Fotografierverbots ging - genauso wie die Neue Pinakothek. Man könnte die beiden Häuser sogar als Art Vorreiter bezeichnen, denn hier begann schon in den 2000er Jahren, was danach immer mehr zum Standard in bayerischen Museen wurde.
Mit Beginn ihrer Tätigkeit für die Pinakotheken 2001 habe sie sich für eine Aufhebung des Fotografierverbotes eingesetzt, sagt Tine Nehler, die die Presse der beiden Häuser leitet. Der Grund: private Aufnahmen von Gästen seien "die beste Werbung" für zukünftige Gäste der Sammlungen, meint sie. Im Laufe der Jahre wurde so das Fotografieren erlaubt und die Schilder mit den durchgestrichenen Kamerasymbolen aus den Ausstellungen entfernt. "Mittlerweile posten Hunderttausende auf den Social Media Kanälen, Instagram, Snapchat Bilder aus unseren Häusern und es finden sich zahllose Aufnahmen auf den verschiedenen Foren im Netz", sagt Nehler.
"Unsere Sammlungen sind für die Öffentlichkeit bestimmt"
Ähnlich sieht es in der Staatliche Antikensammlungen und Glyptothek in München aus, wie Pressesprecher Wolfram Kastl bestätigt. Die rasante Verbreitung von Smartphones und Social Media habe die Art und Weise, wie Kunst erlebt und geteilt wird, grundlegend verändert. "Als Museum sehen wir diese Entwicklung grundsätzlich positiv."
Eine lückenlose Kontrolle des Fotografierens sei nicht praktikabel - und auch nicht wünschenswert. "Unsere Sammlungen sind für die Öffentlichkeit bestimmt, und wir freuen uns, wenn unsere Besucherinnen und Besucher durch die ausgestellten Objekte inspiriert werden und diese Inspiration mit anderen teilen möchten."
Achtung bei Posten auf Social Media: Die Rechte müssen beachtet werden
Im Idealfall dienten die Bilder als authentische und persönliche Empfehlungen und würden so potenziell neue Besucher anziehen. Einzige Einschränkung: Stative und das Verwenden von Blitzen sei verboten - unter anderem um die Sicherheit der Kunstwerke sowie den Komfort anderer Besucher zu gewährleisten - denn gestört werden soll niemand.
Möchte man die entstandenden Fotos auf einer Social-Media-Plattform veröffentlichen, sollte man jedoch die Rechte Dritter beachten, sagt Nehler. So dürfen eigentlich nur Kunstwerke abgebildet werden, deren Schöpfer mindestens 70 Jahre verstorben ist.
Eine rechtliche Grauzone
Eigentlich, denn wie viele sich daran halten, ist ungewiss. Das sei eine rechtliche Grauzone, meint Nehler. Manchmal sei Fotografieren auch bei schon länger verstorbenen Künstlern verboten, dann würden Verbotsschilder aufgestellt. Die Museen selbst freuten sich über eine Nennung oder Markierung in den Sozialen Medien - Pflicht sei das aber nicht.
In Passau ist Fotografieren mal gestattet, mal nicht. "Wenn die Rechte bei uns liegen, ist Fotografieren erlaubt", sagt Doris Landshuter vom Museum Moderner Kunst Wörlen. Sei dies nicht der Fall, könnte das Museum Probleme bekommen, wenn Privatpersonen Fotos anfertigten.
Dass solche unbefugten Fotos nicht geschossen werden, ließe sich im Passauer Museum durchaus kontrollieren, meint Landshuter. Schon an der Kasse würden die Besucher "gut gebrieft" und freundlich gebeten, keine Fotos zu machen und im Ausstellungsraum selbst seien "sehr viele Aufsichten" unterwegs zum Kontrollieren.
Grundsätzlich findet aber auch sie das private Fotografieren durchaus positiv: Wenn jemand die Bilder auf seinem Instagram-Account poste, sei das schon auch "Werbung für uns", sagt Landshuter. Oft würde das andere dazu bringen, auch vorbeizuschauen.