Fortsetzung im Wolbergs-Prozess

Regensburg (dpa/lby) - Der zweite Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist am Mittwoch wie ursprünglich geplant fortgesetzt worden. Einen Befangenheitsantrag von Wolbergs und seinem Verteidiger Peter Witting gegen drei der Richter hatte das Landgericht am Dienstag abgelehnt.
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"Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft" steht in Regensburg an dem Justizgebäude. Foto: Armin Weigel/dpa
dpa "Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft" steht in Regensburg an dem Justizgebäude. Foto: Armin Weigel/dpa

Regensburg (dpa/lby) - Der zweite Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist am Mittwoch wie ursprünglich geplant fortgesetzt worden. Einen Befangenheitsantrag von Wolbergs und seinem Verteidiger Peter Witting gegen drei der Richter hatte das Landgericht am Dienstag abgelehnt. Witting blickte in seinem Eröffnungsvortrag auf den ersten Prozess gegen Wolbergs zurück und verwies auf die problematische Rechtslage bei der Parteienfinanzierung und bei Parteispenden. Wolbergs habe auf Basis geltender Bestimmungen gehandelt, sagte er.

Der frühere SPD-Politiker Wolbergs muss sich erneut im Zusammenhang mit Parteispenden verantworten. Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit und Vorteilsnahme. Mit ihm stehen drei Bauunternehmer vor Gericht. Der Anklage nach wollten sich diese das Wohlwollen Wolbergs' bei der Vergabe von Bauprojekten sichern. Wolbergs weist die Vorwürfe zurück.

Im ersten Prozess war er in zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und in sämtlichen weiteren Anklagepunkten freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Wolbergs tritt bei der Kommunalwahl 2020 erneut als OB-Kandidat an - dann aber für die Wählervereinigung "Brücke".

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