Fortsetzung im Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring
Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess um Wahlfälschungsvorwürfe in der niederbayerischen Stadt Geiselhöring ist heute die Ehefrau des angeklagten Spargelbauers als Zeugin geladen. Ob sie vor dem Landgericht Regensburg eine Aussage machen wird, ist fraglich.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wäre die Frau eine der Nutznießerinnen des Betruges bei der Kommunalwahl 2014 gewesen. Auf Initiative ihres Mannes hin, sollen mit manipulierten Stimmen von Saisonarbeitern die CSU-Kandidaten gestärkt worden sein. Die Ehefrau war eine davon. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.
Wegen der Wahlbetrugsvorwürfe gegen den Spargelbauer wurde die Wahl 2015 wiederholt. Es geht in dem Prozess unter anderem um die Frage, ob die bei dem Spargelbauer beschäftigten ausländischen Erntehelfer wahlberechtigt waren.
Nach Ansicht der Verteidigung ist die Kommune schuld, dass die Wahl wiederholt werden musste. Sie habe es versäumt, die Wahlberechtigung der Saisonarbeiter zu überprüfen, und erkennbar nicht-wahlberechtigte Personen zur Wahl zugelassen.
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