"Forensisches Neuland": Verteidiger will neues Zahngutachten

Im Aschaffenburger Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren ist eine Bissspur an der Leiche von zentraler Bedeutung. Die Verteidigung bezweifelt das Gutachten einer Sachverständigen. Ein ehemaliger Mitgefangener belastet den Angeklagten schwer.
von  dpa
Der Aschaffenburger Schlosspark, Ort des Geschehens. Foto: Michael Donhauser/dpa/Archivbild
Der Aschaffenburger Schlosspark, Ort des Geschehens. Foto: Michael Donhauser/dpa/Archivbild © dpa

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren hat die Verteidigung ein weiteres zahnmedizinisches Gutachten beantragt. Dieses soll beweisen, dass auf dem Foto, das die Bissspur am Opfer zeige, nicht mehr als die Stellung der vier vorderen Unterkieferzähne zu erkennen sei und weitere Zahnabdrücke nicht zweifelsfrei zugeordnet werden könnten, teilte der Sprecher des Landgerichts Aschaffenburg, Ingo Krist, am Donnerstag mit.

Aus Sicht der Verteidigung sei ein weiterer Sachverständiger erforderlich, weil das bisherige Gutachten nicht auf Grundlage des Originalfotos der Obduktion erstattet wurde, sondern anhand eines durch das Landeskriminalamt zur Verfügung gestellten aufgehellten Bildes. Angesichts der besonderen Schwierigkeit des Falles sei ein Zweitgutachten einzuholen, um mögliche Fehlinterpretationen durch den Effekt der Aufhellung des Bildes zu bewerten, zitierte der Sprecher den Verteidiger Bernhard Zahn. "Eine Verurteilung auf Grundlage eines Bissgutachtens ist forensisches Neuland", habe Zahn gesagt.

Am Mittwoch hatte eine Sachverständige die Vorwürfe der Anklage untermauert. Die an der Leiche festgestellte Bissspur stamme "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" vom Gebiss des heute 57-jährigen Angeklagten, zitierte der Gerichtssprecher die zahnmedizinische Sachverständige Gabriele Lindemaier vom Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität in München. So habe dessen Gebiss im Unterkiefer zwei eingedrehte Zähne und eine nur vier Millimeter große Zahnlücke, was genetisch bedingt und an der Wunde erkennbar sei.

Am Donnerstag sagte auch ein ehemaliger Mitgefangener des Angeklagten aus. In der Untersuchungshaft in der JVA Aschaffenburg im vergangenen Jahr habe sich ihm der Angeklagte in einem längeren Gespräch anvertraut und ihm von dem Mordfall erzählt. Er habe erzählt, auf das Mädchen "gestanden" zu haben, der beginnende Kontakt in der Nachbarschaft sei aber irgendwann abgebrochen und der Angeklagte habe das Mädchen deshalb zur Rede stellen wollen. Man habe sich für den Abend der Tat zu einem Gespräch verabredet. Der Angeklagte sei an diesem Abend mit mehreren Bekannten unterwegs gewesen und habe sich dann für das Treffen von der Gruppe abgesetzt.

Der Angeklagte habe das Mädchen damit konfrontieren wollen, warum der Kontakt abbrach. Als das Mädchen gehen wollte, sei "es" dann passiert. Es sei, so der Zeuge über die Angaben des Angeklagten, "alles sehr schnell gegangen". Der Angeklagte sei danach schnell zu der Gruppe zurückgelaufen, um ein Alibi zu haben. Von dem Mordfall habe er erst einige Zeit nach dem Gespräch mit dem Angeklagten und der eigenen Verurteilung in der Zeitung gelesen und sich dann an die Staatsanwaltschaft gewandt, sagte der Zeuge laut Gerichtssprecher Krist weiter.

Die 15-Jährige war im Dezember 1979 im Aschaffenburger Schlosspark entkleidet und getötet worden. Der Fall blieb jahrzehntelang ungeklärt. 2017 hatten sich Cold-Case-Ermittler der Sache erneut angenommen. Die Bisswunde an der Leiche gilt als der möglicherweise entscheidende Hinweis in dem Indizienprozess. Ein Urteil wird am 6. Februar erwartet.

Der Angeklagte sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Der Prozess muss nach Jugendstrafrecht in nichtöffentlicher Sitzung geführt werden, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft.

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