Folter-Polizist erschießt sich vor seiner Hochzeitskirche!
NÜRNBERG - Gerhard B. (49) zwang seine eigene Tochter zu perversem Sex. Erst vor vier Wochen wurde er verurteilt.
Es wurde diskutiert, gefeilscht und abgewogen. Am Ende kam für Gerhard B. (49), Elite-Beamter der Nürnberger Polizei (SEK), ein Urteil heraus, das ihm die Chance für einen Neuanfang gelassen hätte. Doch jetzt spielt die milde Strafe (11 Monate auf Bewährung) wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter keine Rolle mehr. Gerhard B. nahm sich das Leben!
Das flackernde Licht einer kleinen Grableuchte direkt neben der Klosterkirche Birnau am Bodensee erregte die Aufmerksamkeit eines Paters. Als er näher trat, stockte ihm der Atem. In dem fahlen Licht erkannte er zunächst nur die schemenhaften Umrisse eines Menschen, der merkwürdig verrenkt am Boden lag. Dann sah er die Wunde im Kopf, das Blut, die Pistole neben der Hand. Der Mann, kein Zweifel, war tot.
In der Klosterkirche hatte er seine zweite Ehefrau zum Altar geführt
Gerhard B. hatte sich einen Ort mit hoher Symbolkraft für seine Selbstmordaktion ausgesucht. In der Klosterkirche Birnau hatte er vor wenigen Jahren seine zweite Ehefrau vor den Traualtar geführt. Wollte er mit der Wahl des idyllisch gelegenen Gotteshauses zum Schauplatz der Tat den Hinweis auf Verbundenheit mit seiner Frau auch nach dem Tod liefern? Oder sollte die Inszenierung eine Art von Abrechnung darstellen?
War der Selbstmord ein perverser Racheakt?
Rechtsanwalt Reinhard Debernitz, der die Tochter des Polizisten juristisch vertritt, hält diese Variante nicht für ausgeschlossen. Zur AZ sagte er: „Es kann durchaus sein, dass hinter dem spektakulär inszenierten Selbstmord so etwas wie ein Racheakt gegenüber seiner Tochter steckt. Getreu dem Motto: Du hast mich angezeigt, Du hast meine Existenz zerstört.“ Debernitz hatte indessen schon im Vorfeld des Prozesses darauf hingewiesen, dass es nicht die Absicht seiner Mandantin sei, ihren Vater hinter Gitter zu bringen. „Sie wollte nur ein Stück seelische Aufarbeitung leisten“, erklärte der Anwalt.
Er zwang seine Tochter zu abartigen Foltersex-Praktiken
Vor Gericht hatte Gerhard B. eingeräumt, dass er über Jahre hinweg seine anfangs erst zwölf Jahre alte Tochter aus erster Ehe sexuell missbraucht hat. Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, zwang er das Mädchen zur Befriedigung seiner perversen Neigungen zu abartigen Foltersex-Praktiken. Die Tochter musste sich in der Folge therapeutisch behandeln lassen. Und ärztliche Hilfe braucht sie auch jetzt. Sie erlitt bei der Nachricht vom Tod ihres Vaters einen Nervenzusammenbruch.
„Diese Entwicklung ist eine einzige menschliche Tragödie“, beschreibt Rechtsanwalt Sven Oberhof den Fall. Er hat Gerhard B. vor Gericht verteidigt und das milde Urteil für ihn herausgeholt. „Eigentlich“, sagt Oberhof, „hätte ihm das die Chance für ein neues Leben eröffnet.“ Was letztlich den Ausschlag für den Selbstmord gab, ist ein Geheimnis der Familie. Nur die engsten Angehörigen kennen den Inhalt des Abschiedsbriefes, den Gerhard B. hinterlassen hat. Helmut Reister