Flugsicherung testet Drohnen-Detektionssysteme an Flughäfen

In der Umgebung der Flughäfen München und Frankfurt/Main werden in den kommenden Wochen verstärkt Drohnen aufsteigen. Die unbemannten Flugkörper gehören zu umfangreichen Versuchen der Deutschen Flugsicherung, die an den beiden Standorten jeweils drei verschiedene Systeme zur Entdeckung der Drohnen testen will.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Drohne (r) fliegt über einem Garten, während dahinter in weiter Entfernung ein Flugzeug zu sehen ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
dpa Eine Drohne (r) fliegt über einem Garten, während dahinter in weiter Entfernung ein Flugzeug zu sehen ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

München/Langen - In der Umgebung der Flughäfen München und Frankfurt/Main werden in den kommenden Wochen verstärkt Drohnen aufsteigen. Die unbemannten Flugkörper gehören zu umfangreichen Versuchen der Deutschen Flugsicherung, die an den beiden Standorten jeweils drei verschiedene Systeme zur Entdeckung der Drohnen testen will. Die Detektion gilt als Grundvoraussetzung, um anschließend gefährliche Annäherungen zu Passagiermaschinen verhindern zu können.

Die bis in den Oktober laufenden Tests seien mit den zuständigen Behörden, Kommunen und der Polizei abgestimmt, teilte die Flugsicherung am Donnerstag in Langen bei Frankfurt mit. Sie sollen die Grundlagen für die Ausschreibung eines Detektionssystems schaffen. Überwacht werden sollen die An- und Abflugkorridore bis in eine bestimmte Höhe und einer seitlichen Ausdehnung von rund 18 Kilometern. Für das Frankfurter Flughafensystem mit vier Bahnen, die teils aus verschiedenen Himmelsrichtungen angeflogen werden, ergibt sich daraus ein sehr großes Areal.

Drohnensichtungen im Nahbereich haben in der Vergangenheit immer wieder zur Einstellung des Flugbetriebs an Flughäfen geführt, mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für Airlines und Flughafenbetreiber. Zuletzt musste wegen illegaler Drohnen der Betrieb in Frankfurt im Februar und noch einmal im März eingestellt werden. Im vergangenen Jahr hat die Flugsicherung von 125 Zwischenfällen mit Drohnen berichtet, die Flughäfen oder Verkehrsflugzeugen zu nahe gekommen waren.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen werden strafrechtlich verfolgt. Sie gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.