Flüchtling klagt vor dem BGH auf Entschädigung für Abschiebehaft

Der Bundesgerichtshof verhandelt am Donnerst die Klage eines Flüchtlings, der vom Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Schadensersatz fordert, weil er zu Unrecht in Abschiebehaft saß.
dpa |
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Karlsruhe/München - Ein afghanischer Flüchtling klagt am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf Schadenersatz, weil er einen knappen Monat rechtswidrig in Abschiebehaft saß. Er will vom Freistaat Bayern und der Bundesrepublik insgesamt 2.700 Euro.

27 Tage in JVA Stadelheim gesessen

Der Mann war 2013 mit Frau und Tochter eingereist. Weil die Familie schon in der Slowakei Asyl beantragt hatte, sollte sie dorthin abgeschoben werden. Um das sicherzustellen, wurde der Mann 27 Tage in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim inhaftiert. Später stellte ein Gericht fest, dass das unverhältnismäßig war.

Menschen, die unrechtmäßig in Haft saßen, haben nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch auf Schadenersatz. In dem Fall hat das Oberlandesgericht München die Revision zugelassen, weil es eine Reihe offener Fragen sieht. So ist unklar, ob Gerichte bei der Entscheidung über die Entschädigung selbst noch einmal prüfen dürfen, ob die Anordnung der Haft wirklich unvertretbar war.

Nach jetzigem Stand müsste nur Bayern dem Mann 810 Euro zahlen. Gegen diese Entscheidung wehren sich beide Seiten in Karlsruhe. Das Urteil dürfte zu einem späteren Termin verkündet werden. (Az. III ZR 67/18).

Lesen Sie hier: Mehr Verletzte bei Angriffen von Flüchtlingen in Amberg

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