Florian von Brunn: Wandern ist für Münchner nicht verboten

Dürfen die Münchner in die Berge und ins Umland oder nicht? Spazieren gehen an der frischen Luft ist bekanntlich erlaubt, doch darf man dafür auch längere Strecken mit dem Auto in Kauf nehmen? Diese Fragen und auch immer wieder Polizeikontrollen sorgen seit Längerem für Verwirrung und auch für Unverständnis.
Verwirrung und Unverständnis
Wer die Regelung gar nicht nachvollziehen kann, ist der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn. Der AZ sagt er am Mittwoch am Telefon: "Ich treffe doch beim Wandern auf einem Forstweg weniger Menschen, als wenn ich am Flaucher spazieren gehe." Wenn niemand auf weitläufige Wanderwege ausweichen dürfe, versammeln sich folglich viele im Englischen Garten oder an der Isar. Was aus seiner Sicht kontraproduktiv ist.

Er zeigt zwar Verständnis dafür, dass man keine Bergtouren machen sollte, bei denen man in Gefahr gerät und am Ende unnötig Einsatzkräfte beansprucht. Auch versteht er, dass man sich zurzeit nicht auf ein Ausflugsschiff am Königssee zwängen darf. "Aber dass man sagt, die Leute dürfen nicht rausfahren, um zu schwimmen, zu wandern oder Radl zu fahren – das kann ich nicht nachvollziehen, weil ich dahinter keine epidemiologische Begründung sehe."
Zur Erinnerung: Das Innenministerium hatte sich zu Ausflügen folgendermaßen geäußert: "Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischeren Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, am Wochenende Ausflüge in die Berge zu unternehmen."
Von Brunn sagt: "Abraten ist kein Verbot." Und folglich heißt das für ihn auch: "Wandern ist auch für Münchner nicht verboten." Trotzdem: "Immer wieder wurden Wanderer und andere Sportler von der Polizei kontrolliert und nach Hause geschickt."
Formulierung des Ministeriums ist "schwammig"
Weil die Formulierung des Ministeriums "schwammig" sei, sieht der SPD-Abgeordnete den Schwarzen Peter bei der Polizei. "Das Innenministerium lässt die Polizei mit solchen windelweichen Formulierungen im Regen stehen. Und die Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, was derzeit erlaubt ist. Wir brauchen Rechtssicherheit." Und keine Einzelfallentscheidungen, sagt er am Telefon.
Er hat sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt, um zu hören, wie die Beamten die Lage sehen. Die Antwort des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd liegt der AZ vor. Darin schreibt Polizeipräsident Robert Kopp, dass er versteht, dass viele Menschen an den Wochenenden und freien Tagen die Ausflugsziele im südlichen Oberbayern ansteuern wollen. Aber: "Das birgt häufig die Gefahr der Entstehung von sogenannten Hotspots, die es unbedingt zu verhindern gilt."
Die Arbeit der Polizei ist mit der Corona-Krise nicht einfacher geworden, wie Kopp beschreibt: "Die Überwachung der durch die Bayerische Staatsregierung beschlossenen Schutzmaßnahmen und der damit verbundenen Lockerungen fordert meinen Kolleginnen und Kollegen oft eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl ab. Auch bei vielen Kontrollen muss immer der konkrete Einzelfall geprüft werden."
Von Brunn wünscht sich deswegen klarere Ansagen vonseiten des Innenministeriums oder aber eine konkrete medizinische Erklärung, warum man nicht zum Wandern fahren soll. Es gehe darum, dass die Regeln "vernünftig und mit Augenmaß" seien, dann wären die Menschen auch bereit, sich daran zu halten. Ob er selbst auch schon beim Wandern war, will die AZ dann noch wissen. "Nein, ich war brav. Das geht nicht, dass ich mich als Landtagsabgeordneter über die Regel hinwegsetze. Ich möchte die Sache insgesamt für die anderen klären."
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