Flaggen, Autokorso, "Spiegelsocken": Was geht und was nicht?
München - Fan-Freude kann durchaus mal laut, auffällig, ablenkend sein - auf den Straßen kann das zu Problemen führen. Gerade jetzt nach dem ersten Sieg der deutschen Mannschaft sind viele (noch mehr) im EM-Fieber und es stellt sich die Frage: Was dürfen Fußball-Anhänger im Verkehr und was nicht?
Frederik Sperber, Fachreferent rund um die Themen Verkehr, Technik und Umwelt des ADAC Südbayern, klärt für die AZ auf:
1. Sind Autokorsos grundsätzlich erlaubt?
"Streng genommen nein", teilt Sperber auf Anfrage mit. Stichwort: Straßenverkehrsordnung. Denn die verbietet unnötigen Lärm und unnützes Hin- und Herfahren. "Dafür kann es sogar ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro geben", so der ADAC-Experte. Allerdings: "Erfahrungsgemäß drückt die Polizei jedoch bei Sportereignissen beide Augen zu und das Hupkonzert wird geduldet." Dennoch gibt es Punkte, die beachtet werden müssen: "Alkohol am Steuer ist tabu und man muss sich an die Verkehrsregeln halten." Das bedeutet: "Bei Rot muss man anhalten, während der Fahrt darf man sich nicht abschnallen und auch das Handy darf man als Fahrer nicht benutzen."
Ab 50 Kilometer pro Stunde steigt die Gefahr
2. Dürfen am Auto Flaggen befestigt werden - und worauf muss man achten?
"Wichtig ist, dass der Fahrer immer freie Sicht durch Fenster und Spiegel hat und dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden", erklärt Sperber. "In jedem Fall müssen Fahnen und andere Fan-Artikel stabil am Fahrzeug befestigt sein und es muss sichergestellt sein, dass sich die Fahnen nicht während der Fahrt lösen." Außerdem sollten die Flaggen dem ADAC-Experten zufolge nur an den hinteren Seitenscheiben befestigt werden, um die Sicht nicht zu beeinträchtigen. Sperber zufolge muss man wissen: "Wichtig: Ab etwa 50 Kilometern pro Stunde steigt die Gefahr, dass die Halterung abreißt." Ab 90 Kilometern pro Stunde werde es dann kritisch. "Darum sollte man die Fähnchen vor Fahrten auf der Landstraße oder der Autobahn abnehmen."
3. Wie sieht es mit Spiegelüberzügen aus?
Auf solche "müssen viele Autofahrer inzwischen ganz verzichten". Der Grund: "In modernen Autos sind Blinker und Sensoren häufig im Seitenspiegel integriert und würden durch die ‚Spiegelsocken' verdeckt beziehungsweise wirkungslos", sagt Sperber. Sein Fazit: "Das ist nicht zulässig." Wer dagegen verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit. "Bei Sichtbeeinträchtigungen eines Rückspiegels droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro."
4. Gibt es Deko fürs Auto, die nicht erlaubt ist?
"Wer sein Auto entsprechend schmückt, muss grundsätzlich darauf achten, dass die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs erhalten bleibt." Darum gebe es bestimmte Bereiche am Auto, an denen Deko gänzlich tabu ist: "Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenfenster, und auch Scheinwerfer, Blinker und Bremsleuchten dürfen nicht überdeckt werden."
5. Was droht Fans, wenn sie das Spiel am Steuer verfolgen, etwa auf dem Handy?
Hier sagt der ADAC-Experte klar: "Finger weg vom Smartphone während der Autofahrt." Selbst bei Schrittgeschwindigkeit dürfe mit dem Handy weder telefoniert, noch fotografiert oder gefilmt werden.
Wer dabei erwischt wird, dass er etwa von einem Video während der Fahrt abgelenkt wird und dadurch andere gefährdet, kann ein Bußgeld bekommen. "Je nachdem, ob und inwiefern andere Verkehrsteilnehmer tatsächlich gefährdet oder sogar geschädigt werden, kann das Bußgeld höher ausfallen." Wenn es zum Unfall kommt, muss man sich Sperber zufolge auf noch mehr Konsequenzen vorbereiten: "Dann steigen zum einen die Geldstrafen, zum anderen wird die Versicherung vermutlich aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens aussteigen oder ihre Leistungen zumindest kürzen."