Flächenverbrauch in Bayern: Neuer Gesetzentwurf der Grünen

München (dpa/lby) - Fast genau ein Jahr nach dem gerichtlichen Scheitern des Volksbegehrens gegen Flächenverbrauch wollen die Grünen dem Landtag einen Gesetzentwurf für sparsameren Umgang mit Boden in Bayern vorlegen. Wie im Volksbegehren fordern sie darin eine verbindliche Obergrenze von fünf Hektar für den täglichen Flächenverbrauch.
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München (dpa/lby) - Fast genau ein Jahr nach dem gerichtlichen Scheitern des Volksbegehrens gegen Flächenverbrauch wollen die Grünen dem Landtag einen Gesetzentwurf für sparsameren Umgang mit Boden in Bayern vorlegen. Wie im Volksbegehren fordern sie darin eine verbindliche Obergrenze von fünf Hektar für den täglichen Flächenverbrauch. Schon in der kommenden Woche soll der Gesetzentwurf erstmals im Landtag diskutiert werden, erste Details dazu sollen heute vorgestellt werden. Dabei soll es insbesondere um die geplante Verteilung der Flächenbudgets auf die Kommunen gehen.

Am 17. Juli 2018 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof das von einem Bündnis initiierte Volksbegehren - an dem sich neben den Grünen auch der Landesbund für Vogelschutz und die ÖDP beteiligten - wegen formaler Mängel für unzulässig erklärt. Zuvor hatte das Bündnis fast doppelt so viele Unterschriften wie notwendig vorgelegt (48 000). Als Konsequenz aus dem Urteil haben die Grünen beim Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig einen Gesetzentwurf beauftragt, der die vom Verfassungsgerichtshof geforderten Kriterien erfüllen soll.

Die schwarz-orange Koalition von CSU und Freien Wählern lehnt eine starre Obergrenze beim Flächenverbrauch bislang kategorisch ab. Sie setzt hingegen darauf, dass mit freiwilligen Maßnahmen der Kommunen in etwa dieselbe Zielgröße erreicht wird.

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