Fitnesstrainer bleibt in Psychiatrie

Ein 49-Jähriger, der im religiösen Wahn seine Mutter getötet hat, muss in der Psychiatrie bleiben.
von  dapd
Der 49-Jährige, der seine Mutter im
religiösen Wahn umgebracht haben soll, sagte zum Auftakt, er habe
vor der Tat Stimmen und Glockenläuten gehört. (Archivbild Würzburg)
Der 49-Jährige, der seine Mutter im religiösen Wahn umgebracht haben soll, sagte zum Auftakt, er habe vor der Tat Stimmen und Glockenläuten gehört. (Archivbild Würzburg) © dpa

 

Ein 49-Jähriger, der im religiösen Wahn seine Mutter getötet hat, muss in der Psychiatrie bleiben.

Würzburg - Dies entschied am Freitag die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Würzburg. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte Erwin W. muss sich demnach noch mindestens einen Monat im Bezirkskrankenhaus Lohr behandeln lassen und unterliegt danach einer fünfjährigen Bewährungszeit.

In dieser muss er sich unter anderem zunächst dreimal die Woche in der forensischen Ambulanz melden. Der Fitnesstrainer hatte vor Gericht ausgesagt, seine 77 Jahre alte Mutter im September 2010 mit Faustschlägen und Fußtritten getötet zu haben, weil er in ihr den Teufel wähnte.

Zwei Gutachter attestierten ihm eine inzwischen abgeklungene „spontane Psychose“ und keine dauerhaften Störungen. Für die Tat selber kann er wegen aus der Psychose resultierender Schuldunfähigkeit nicht belangt werden.

Persönlichkeitsprofil spricht gegen sofortige Entlassung

Der Vorsitzende Richter Lothar Schmitt führte in seiner Begründung aus, dass gegen eine sofortige Entlassung ohne Weiterbehandlung das Persönlichkeitprofil des nicht vorbestraften Mannes spreche. Dieser wolle allen alles recht machen und könne Konflikte nicht oder nur schwer ertragen.

Komme es dazu, wirke sich dies bei ihm psychisch aus. Von daher bestehe die Gefahr, dass er ähnliche Taten wieder begehe. „Man kann nur hoffen, dass die fortdauernde intensive und langjährige Behandlung es ermöglicht, den Beschuldigten ins normale Leben zu integrieren.

Es wird schwierig werden“, sagte der Richter. Norman Jacob, einer der beiden Verteidiger, begrüßte den Richterspruch: „Er ist ab sofort ein freier Mann, was er therapeutisch macht, tut er freiwillig“, sagte er auf dapd-Anfrage. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

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