Fiskus behält verfassungswidrig eingeführte Biersteuer

München (dpa/lby) - Der Bayerische Brauerbund hat sich über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts empört: Der Fiskus habe von mittelständischen Brauereien 15 Jahre lang verfassungswidrig Biersteuern in Millionenhöhe kassiert - aber es gebe keinen Cent zurück. "Da wird das Wort "Mittelstandsfreundlichkeit" zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten", kritisierte Brauerpräsident Georg Schneider am Donnerstag in München.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Maßkrüge auf dem Münchener Oktoberfest. Foto: Felix Hörhager/Archiv
dpa Maßkrüge auf dem Münchener Oktoberfest. Foto: Felix Hörhager/Archiv

München (dpa/lby) - Der Bayerische Brauerbund hat sich über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts empört: Der Fiskus habe von mittelständischen Brauereien 15 Jahre lang verfassungswidrig Biersteuern in Millionenhöhe kassiert - aber es gebe keinen Cent zurück. "Da wird das Wort "Mittelstandsfreundlichkeit" zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten", kritisierte Brauerpräsident Georg Schneider am Donnerstag in München. Das Urteil sei ein Skandal.

Der Bayerische Brauerbund hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz von 2004 bis zum Bundesfinanzhof geklagt. Dieser hatten die verfassungsrechtlichen Bedenken 2011 bestätigt und den Fall zur Entscheidung nach Karlsruhe gegeben.

Die Verfassungsrichter teilten am Donnerstag mit, die damalige Gesetzgebung sei verfassungswidrig gewesen, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat habe seine Kompetenzen überschritten. Aber die Vorschriften seien inzwischen neu geregelt oder bestätigt worden und inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb habe das Urteil keine praktischen Auswirkungen. Der Brauerbund kritisierte, damit werde die Hoffnung hunderter Brauereien enttäuscht.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.