Finger abgeschnitten: Haftstrafe für Rockerboss
Schweinfurt - Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den 46-Jährigen am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Richter gingen davon aus, dass der Rockerboss vor einem Jahr einen aus einer untergeordneten Gruppe der Rocker ausgestiegenen Mann in Bad Kissingen bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt hatte. Dabei hatte der Täter dem Opfer auch ein Fingerglied abgetrennt.
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"Der Angeklagte wollte das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen und Selbstjustiz üben, statt sich auf staatliche Organe zu verlassen", urteilte der Vorsitzende Richter. Nach einer länger schwelenden Privatfehde zwischen dem Opfer und dem Rockerboss war dieser in einer Nachtaktion mit zehn weiteren Rockern aus Hagen in Nordrhein-Westfalen nach Bad Kissingen gefahren.
Nachdem die Bande in das Haus des Opfers eingebrochen war, traktierte der Verurteilte den Mann mit 17 Schlägen, so dass dieser bis heute arbeitsunfähig ist. Für den Raub zweier Handys am Tatort fanden die Richter dagegen keine ausreichenden Beweise.
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