Feuerwehrmann tödlich verletzt: Anklage erhoben!

Das Bild der im Kreis stehenden Feuerwehrleute, die Arm in Arm um ihren Kollegen trauern, ging vor einem halben Jahr durch die Medien. Der Augsburger war zum Gewaltopfer geworden, gestorben an einem einzigen Schlag. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dezember 2019: Kerzen am Königsplatz in Augsburg.
Stefan Puchner/dpa/dpa Dezember 2019: Kerzen am Königsplatz in Augsburg.

Augsburg -Der Fall sorgte deutschlandweit für Entsetzen, Feuerwehrleute trauerten öffentlich, selbst das Bundesverfassungsgericht war schon involviert: Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Schlag gegen einen 49-Jährigen in Augsburg hat die Staatsanwaltschaft drei junge Männer angeklagt.

Gegen vier weitere Beschuldigte wird das Verfahren eingestellt, wie die Behörde am Freitag in Augsburg mitteilte. Sie wirft den drei 17, 18 und 20 Jahre alten Angeschuldigten gefährliche Körperverletzung, dem 17-jährigen mutmaßlichen Haupttäter darüber hinaus Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Feuerwehrler stirbt an Nikolaus

Am Nikolaustag 2019 war der 49-Jährige mit seiner Frau und einem befreundeten Paar erst auf dem Weihnachtsmarkt, dann im Restaurant gewesen. Auf dem Heimweg trafen die beiden Paare im Zentrum von Augsburg auf eine siebenköpfige Gruppe. Es kam zu einem Wortwechsel, zu einer Schubserei und am Schluss zur Katastrophe: Der 17-Jährige soll dem Mitarbeiter der Augsburger Berufsfeuerwehr unvermittelt einen gezielten und so wuchtigen Faustschlag versetzt haben, dass dieser an Ort und Stelle an einer massiven Einblutung ins Gehirn starb.

Unmittelbar danach kam es zu einer Schubserei zwischen dem 50-jährigen Begleiter des Getöteten und einem weiteren 19-Jährigen aus der Gruppe. In deren Folge sollen die drei Angeschuldigten den Begleiter laut Staatsanwaltschaft derart geschlagen und getreten haben, dass dieser unter anderem einen Jochbeinbruch erlitt. Gegen den 19-Jährigen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun ein, weil die Vorwürfe gegen ihn nicht so schwer wiegen und er bereits knapp drei Monate in Untersuchungshaft saß.

Kameraüberwachung brachte Hinweis auf Täter

Nachdem die Mitglieder der Gruppe nach dem Vorfall auch dank einer Kameraüberwachung rasch identifiziert worden waren, kamen alle sieben zunächst in Untersuchungshaft. Doch der Anwalt eines wegen Beihilfe zum Totschlags eingesperrten Jugendlichen legte gegen den Haftbefehl Verfassungsbeschwerde ein und bekam in Karlsruhe Recht. Das Oberlandesgericht ordnete daraufhin im März umgehend die Freilassung des damals 17-Jährigen an, wenige Stunden später kamen auch die fünf anderen "aus Gleichbehandlungsgründen" frei. Nur der mutmaßliche Haupttäter, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, blieb bis zuletzt in U-Haft.

Bereits vor der Entscheidung in Karlsruhe hatte es ein Tauziehen um die Haftbefehle gegen die sechs Mitbeschuldigten gegeben. Nachdem das Amtsgericht Augsburg die jungen Männer inhaftiert hatte, hob das Augsburger Landgericht die Beihilfe-Haftbefehle wieder auf. Die sechs jungen Männer wurden kurz vor Weihnachten 2019 aus dem Gefängnis entlassen, aber wenige Tage später auf Anweisung des Oberlandesgerichts (OLG) wieder in Haft genommen. Karlsruhe rügte jedoch, "gruppendynamische Prozesse" allein seien als Begründung nicht ausreichend, das OLG hätte eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen darlegen müssen.

Nun muss das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die drei in Augsburg geborenen Angeschuldigten entscheiden. Das Strafgesetzbuch sieht für Jugendliche und Heranwachsende für gefährliche Körperverletzung bis zu fünf, bei Körperverletzung mit Todesfolge bis zu zehn Jahre Haft vor.

Lesen Sie hier: Corona in Flüchtlingsunterkünften - Helfer schlagen Alarm

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.