Feuer frei? Prozess um Abschuss von Bibern

München (dpa/lby) - Vor rund drei Jahren gaben die Landratsämter Schwandorf und Cham unter Artenschutz stehende Biber am Eixendorfer Stausee im Bayerischen Wald für kurze Zeit zum Abschuss frei - zugunsten des Hochwasserschutzes. Aber war diese Sondergenehmigung rechtens?
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München (dpa/lby) - Vor rund drei Jahren gaben die Landratsämter Schwandorf und Cham unter Artenschutz stehende Biber am Eixendorfer Stausee im Bayerischen Wald für kurze Zeit zum Abschuss frei - zugunsten des Hochwasserschutzes. Aber war diese Sondergenehmigung rechtens? Mit dieser Frage hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München befasst. Ein Urteil gab es am Dienstagabend nicht mehr. Der Verwaltungsgerichtshof kündigte an, den Prozessbeteiligten seine Entscheidung schriftlich zuzustellen.

Der Bund Naturschutz in Bayern hat seine Zweifel daran, dass die Genehmigung wirklich erteilt werden durfte. Mit insgesamt vier Klagen zog er darum vor Gericht. Es geht dabei im Kern um die Frage, ob der Artenschutz im Interesse der öffentlichen Sicherheit vorübergehend ausgehebelt werden durfte. Am Stausee ging es seinerzeit um den Hochwasserschutz. Es wurde beispielsweise befürchtet, Biberbauten könnten Abflüsse verstopfen.

Die Zahl der Biber in Bayern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Von 2006 bis 2016 hat sie sich nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums auf 20 000 Tiere mehr als verdoppelt. Parallel steigt aber auch die Zahl der abgeschossenen oder gefangenen Biber. 2006 waren es noch knapp 500, im Jahr 2015 mehr als 1400. Die meisten davon (insgesamt 417) kamen in der Oberpfalz ums Leben, wo sich auch der Eixendorfer Stausee befindet.

Der Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Das bedeutet, es ist verboten, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Sollten in Biberrevieren gravierende Schäden drohen, ist es auf Antrag und zu bestimmten Zeiten möglich, Biber zu töten oder Biberbauten zu zerstören. Ob dies am Stausee zutraf, muss nun der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. In der vorherigen Instanz waren Klagen des Bundes Naturschutz abgewiesen worden.

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