Feuer frei? Prozess um Abschuss von Bibern
München (dpa/lby) - Vor rund drei Jahren gab das Landratsamt Schwandorf unter Artenschutz stehende Biber am Eixendorfer Stausee im Bayerischen Wald für kurze Zeit zum Abschuss frei - für den Hochwasserschutz. Aber war diese Sondergenehmigung rechtens? Der Bund Naturschutz in Bayern hat daran seine Zweifel und zieht mit insgesamt vier Klagen heute vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Es geht dabei um die Frage, ob der Artenschutz im Interesse der öffentlichen Sicherheit vorübergehend ausgehebelt werden durfte.
Die Zahl der Biber in Bayern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Von 2006 bis 2016 hat sie sich nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums auf 20 000 Tiere mehr als verdoppelt. Parallel steigt aber auch die Zahl der abgeschossenen oder gefangenen Biber. 2006 waren es noch knapp 500, im Jahr 2015 mehr als 1400. Die meisten davon (insgesamt 417) kamen in der Oberpfalz ums Leben, wo sich auch der Eixendorfer Stausee befindet.
Der Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Das bedeutet, es ist verboten, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Sollten in Biberrevieren gravierende Schäden drohen, ist es auf Antrag und zu bestimmten Zeiten möglich, Biber zu töten oder Biberbauten zu zerstören. Ob dies am Stausee zutraf, muss nun der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. In der vorherigen Instanz waren Klagen des Bundes Naturschutz abgewiesen worden.