Feinstaub-Grenzwert an Neujahr mehrfach überschritten

Augsburg (dpa/lby) - Die Silvesternacht hat in der Luft im wahrsten Sinne des Worten Spuren hinterlassen: Am Neujahrsmorgen meldete das Bayerische Landesamt für Umwelt für mehrere Messstationen, dass der Grenzwert für Feinstaub von 50 Mikrogramm je Kubikmeter pro Tag überschritten worden sei. So lag er (Stand 9.00 Uhr) an der Von-der-Tann-Straße in Nürnberg bei 220 Mikrogramm, gefolgt von der Theresienstraße in Fürth mit 213 und der Landshuter Allee in München mit 187 Mikrogramm.
dpa |
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Augsburg (dpa/lby) - Die Silvesternacht hat in der Luft im wahrsten Sinne des Worten Spuren hinterlassen: Am Neujahrsmorgen meldete das Bayerische Landesamt für Umwelt für mehrere Messstationen, dass der Grenzwert für Feinstaub von 50 Mikrogramm je Kubikmeter pro Tag überschritten worden sei. So lag er (Stand 9.00 Uhr) an der Von-der-Tann-Straße in Nürnberg bei 220 Mikrogramm, gefolgt von der Theresienstraße in Fürth mit 213 und der Landshuter Allee in München mit 187 Mikrogramm. Darüber hinaus fielen auch Werte an Stationen etwa in Sulzbach-Rosenberg, Bayreuth, Bamberg, Ansbach, Schwabach, Würzburg und Neu-Ulm in die Luftgüteklasse "sehr schlecht".

Feinstaub gelangt auch an anderen Tagen des Jahres aus verschiedenen Quellen in die Luft. Er entsteht im Verkehr durch Verbrennungsmotoren, aber auch durch Reifenabrieb. Weitere Quellen sind zum Beispiel die Industrie, Kraftwerke und Holzöfen. Das Silvesterfeuerwerk macht in Deutschland laut Umweltbundesamt rund zwei Prozent der insgesamt im Jahr freigesetzten Feinstaubmenge aus.

Bei Feinstaub handelt es sich um kleinste Teilchen. Je nach Größe können diese nicht nur tief in Lunge und Bronchien, sondern auch ins Blut gelangen und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems hervorrufen. Extrem hohe Luftbelastung kann kleinen Kindern, Senioren, aber auch Asthmatikern und chronisch Lungenkranken akute Probleme wie Husten und Atembeschwerden bereiten.

Laut dem Amt gefährdet das Einatmen von Feinstaub die Gesundheit - "und zwar bei kurzfristig hoher wie auch bei langfristig erhöhter Belastung". Vermutet werde, dass es bei dem Schadstoff keine Schwelle gebe, unterhalb derer keine schädigende Wirkung mehr zu erwarten ist.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35 Mal im Jahr überschritten werden

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