Feiertagsregelung zu Mariä Himmelfahrt spaltet Bayern

Gespaltenes Bayern: Während sich ein Großteil der Menschen am 15. August über einen freien Tag freuen kann, heißt es für die anderen arbeiten oder Urlaub nehmen.
dpa |
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Gespaltenes Bayern: Während sich ein Großteil der Menschen am 15. August über einen freien Tag freuen kann, heißt es für die anderen arbeiten oder Urlaub nehmen.

München – Der gesetzliche Feiertag Mariä Himmelfahrt gilt nicht in allen Gemeinden des Freistaats, sondern nur in rund 1700 der 2056 Gemeinden, wie das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung am Mittwoch in München mitteilte. Laut Gesetz ist Mariä Himmelfahrt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. Auf welche Kommunen das zutrifft, errechnet das Landesamt auf Basis der letzten Volkszählung.

Für dieses Jahr gelten noch die Ergebnisse der Volkszählung von 1987. Demnach ist Mariä Himmelfahrt in allen Gemeinden Oberbayerns und Niederbayerns ein gesetzlicher Feiertag, ebenso in den meisten Gemeinden der Oberpfalz, Schwabens sowie Unterfrankens. In diesen Gebieten beträgt der Anteil der Katholiken mehr als 85 Prozent. In den evangelisch geprägten Regierungsbezirken Oberfranken und Mittelfranken dagegen müssen die Menschen an diesem Tag größtenteils arbeiten. Ähnlich sieht es in Bayerns Großstädten aus: Während man in Nürnberg, Fürth und Erlangen am 15. August einkaufen kann, sind in München, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg die Geschäfte geschlossen.

Am knappsten verlief die Entscheidung für die Gemeinde Warmensteinach im Landkreis Bayreuth. Dort wurden bei der Volkszählung 1987 nur 22 evangelische Einwohner mehr als katholische gezählt, daher muss dort am 15. August gearbeitet werden.

Mit dem Zensus 2011 stehen dem Landesamt für Statistik nun neue Zahlen zur Verfügung. Weil die Daten aber noch aufbereitet werden müssen, werden die Ergebnisse des Zensus 2011 erst im kommenden Jahr verwendet. Dann wird neu berechnet, in welchen Gemeinden Bayerns Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist.

 

 

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